Überweisung gefälscht?

3 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Hi.

In deinem Fall sind durch die Handlung mehrere Taten verwirklicht. So wie ich das verstehe hast du einen Papierträger bei der Bank mit den jeweiligen Kontodaten beschrieben. In dem Fall hast du eine unechte Urkunde hergestellt und diese später auch gebraucht, § 267 Abs. 1 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html#Abs1).

Durch die Handlung hast du weitergehend einen Betrug gegenüber der Bank zulasten deiner Kundin begangen, vgl. § 263 Abs. 1 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html#Abs1).

Was kommt auf mich zu ? Habe das Geld bereits zurück überwiesen. Was passiert wenn ich es einfach Gestehe?

Nun zunächst wird die Staatsanwaltschaft durch die Polizei den Sachverhalt aus ermitteln. Das du das Geld wieder zurück überwiesen hast, dass ändert an der Strafverfolgung nichts, die findet trotzdem statt. Ein Geständnis wie auch die Rückerstattung können strafmildernd angerechnet werden.

Die Strafe kann man erst nach der Hauptverhandlung bzw. zumindest mit allen Ermittlungsergebnissen festlegen.

Dein Arbeitgeber hat hier das berechtigte Interesse einer fristlosen Kündigung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da wird wohl oder übel etwas auf dich zu kommen, ich schwanke gerade noch ob es sich dabei schon um Betrug oder um Diebstahl handelt. Mit einer Geldstrafe würde ich jedoch auf jeden Fall rechnen, sollte Anklage erhoben werden. Beweise dürften ja zu finden sein, als Indiz würde ich schon einmal werten, dass du zurückerstattet hast. Wende dich aber an einen Anwalt, dafür sind die schließlich da!

hoffentlich kriegst du ne Kündigung.... und eine Geldstrafe oben drauf.... wart´s ab