Unterschied zwischen Volksbegehren, Volksentscheid?

5 Antworten

Ein Volksbegehren ist eine unverbinliche Volksbefragung wie zu einem bestimmten Thema enstschieden werden soll.

Ein Volksentscheid wäre ein verbindliche Entscheidung, welche die Regierung umzusetzen hat. In Deutschland nur in zwei Fällen möglich, lt. GG.

Das Volksbegehren ist die erste Stufe zum Volksentscheid.

Eine bestimmte Menge an Wahlbürgerinnen und -bürgern muss sich für ein Volksbegehren eintragen. Das Volksbegehren hat praktisch das Thema des angestrebten Volksentscheids zum Inhalt.

Wenn sich ausreichend viele Leute eingetragen haben, kann das Parlament den Gesetzentwurf, der einem Volksentscheid normalerweise zugrundeliegt, annehmen. Man will ja was verändern und das geht nur über ein entsprechendes Gesetz oder eine Gesetzesänderung. Damit ist die Forderung des Volksbegehrens praktisch erfüllt.

Oder aber das Parlament lehnt den Gesetzentwurf ab. Dann kommt es zum Volksentscheid über den Gesetzesentwurf.

Ähnliches gilt auch für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene.

Ich spreche hier von den entsprechenden Verfahren in Bayern. Genaueres nachzulesen gibt es unter:

https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php

Volks­be­geh­ren: Antrag auf Herbeiführung einer parlamentarischen Entscheidung oder eines Volksentscheids, der der Zustimmung eines bestimmten Prozentsatzes der stimmberechtigten Bevölkerung bedarf
Volksentscheid: Entscheidung von Fragen der Gesetzgebung durch Volksabstimmung

Das Duden ist weiterhin mehr als brauchbar :D

Kann mir jemand erklären wie das im allgemeinen zu Stande Kommt?

Hier in Deutschland gibt es keinen Volksentscheid, anders als bei den Türken, da dies eine direkte Demokratie ist und ein Volksentscheid eben ein Intrument direkter Demokratie ist. Das wird dir hier niemand so erklären, weil es ein Eigentor wäre.

Beispiel: In der Türkei soll die Lira durch Euro ersetzt werden.
Volksbegehren: Volk sagt "wir sind uns nicht sicher, ob wir den Euro haben wollen, das Land ist in der Frage gespalten, bitte Volksentscheid und klare Mehrheit muss erreicht werden, damit Euro eingeführt wird"
Volksentscheid: Das Volk muss am 1.1.2000 abstimmen und eine bestimmte Prozentanzahl muss erreicht werden oder eben die Mehrheit > 50% . Einige Länder verlangen sogar bei größeren Änderungen 75% der Stimmen.

Bedenke: In einigen Ländern in Europa gibt es im Grundgesetz die parlamentarische Entscheidungspflicht. So muss beispielsweise im Parlament ein bestimmter Prozentansatz erreicht werden oder 2/3 vom Parlament (was 66,66% wären), damit etwas eingeführt werden kann. In Deutschland würde das bedeuten, das verfeindete Parteien zustimmen müssen, da sonst daraus nichts wird.

Volksentscheid ist eine verbindliche Abstimmung. Was die Leute mehrheitlich wollen wird umgesetzt.

Beim Volksbegehren geht's eher um eine Willensbekundung: Wir wollen, dass sich die Politik dieses oder jenes zur Debatte oder Abstimmung stellt. Ob das dann passiert, ist eine andere Frage.

Volksbegehren: Das Volk begehrt etwas.

Volksentscheid: Das Volk entscheidet etwas.