Unterschied zwischen AG und GmbH?

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GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft und stellt eine juristische Person dar. Sie gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches, das heißt es gelten die gleichen Regeln wie für Kaufleute.

Die Organe einer GmbH bestehen aus einem oder mehreren Geschäftsführern und der Gesellschafterversammlung. Für Verbindlichkeiten haftet die GmbH mit ihrem gesamten Vermögen, eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist jedoch ausgeschlossen. Die GmbH als solche entsteht mit der Eintragung ins Handelsregister.

AG

AG ist die Kurzfom für Aktiengesellschaft. Diese Rechtsform richtet sich vor allem an große Unternehmen, weshalb bereits für die Gründung ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt wird. Das Besondere an diesem Kapital ist die Zerlegung in Aktien, wodurch eine Beteiligung an dieser Unternehmensform auch schon mit kleinen Beiträgen ermöglicht wird. Ebenfalls positiv ist das damit einhergehende finanziell begrenzte Risiko und die Möglichkeit, über die Aktien in hohem Umfang Eigenkapital zu beschaffen. Sollte die Aktiengesellschaft einmal zahlungsunfähig sein, haftet den Gläubigern trotzdem nur das Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen bleibt also unangetastet.

Die Aufgabenverteilung innerhalb der AG ist klar definiert. So wird sie vom Vorstand eigenverantwortlich geleitet. Dieser wird vom zweiten Organ, dem Aufsichtsrat, bestellt und überwacht. Die Versammlung der Aktionäre geschieht durch das dritte Organ, auf der Hauptversammlung. Hier werden je nach Aktienanteil Stimmrechte für Beschlüsse und Satzungsänderungen vergeben. Das Handeln mit den Aktien an der Börse ist übrigens nicht zwingend und wird meist nur von großen AGs unternommen.