Unterliegen Postboten der Schweigepflicht?
Der Postbote sieht ja am Absender, von wem die Briefe kommen. Briefe vom Gericht (Mahnverfahren) sind in nem braunen Umschlag. Der Postbote kann sich da ja auch seinen Teil denken. Darf er anderen was darüber erzählen, dass der ein oder andere von diesem oder jenem einen Brief bekommen hat, oder unterliegt er der Schweigepflicht?
6 Antworten
... sozusagen ja.
Über seine Kunden darf er nicht reden.
Darf er anderen was darüber erzählen?
Nein. (Postgeheimnis)
Ja, trotzdem gibt es da Plaudertaschen.
Der Onkel von der Frau Müller ist Obergerichtvollzieher. Zumindest sagt sie das immer, wenn ich eine entsprechende Briefsendung für sie habe.
Ja, die Postboten haben natürlich das Briefgeheimnis und Postgeheimnis zu waren.
Also alles was Sie über Ihre Kunden erfahren , dürfen Sie nicht weitersagen.
Briefe vom Gericht kommen auch in gelben Briefen nicht in braunen.
Normalerweise wirft der Postbote die Briefe ein und merkt sich nicht, wer was bekommt. Natürlich darf er nichts darüber erzählen.