Unbekannter Anrufer.....

12 Antworten

Bundesministerium der Justiz (BMJ): Was ist Stalking?

Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ist am 30. März 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 31. März 2007 in Kraft getreten. "Stalking-Opfer werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Der Gesetzgeber hat damit ein eindeutiges Zeichen gesetzt: Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu der Gesetzesnovelle.

Das Gesetz sieht neben dem neuen Straftatbestand in § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) auch eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) vor. (...)

Rechtlicher Schutz gegen Stalking / Beispiele zum Schutz gegen Stalking (...)

http://www.bmj.bund.de/stalking

Nein, keine Chance. Nur über eine Anzeige der Polizei die kann dann eine Fangschaltung machen. Aber auch da sollte es eher schwierig sein den Anrufer heraus zu finden.

Anrufe, bei denen die Rufnummer unterdrückt ist nehme ich gar nicht ab. Wenn du belästigt wirst, dann auf keinen Fall auf ein Gespräch einlassen. Wenn abnehmen, dann gar nicht ans Ohr halten und irgendwann hängt der andere schon auf. Wenn du das Gefühl hast, so einen wichtigen Anruf zu verpassen, dann lass dich nicht auf ein Gespräche ein. Wenn es dir zu bunt wird, dann musst du eine Anzeige bei der Polizei machen. Darauf wird dein netzbetreiber alle Anrufe bei sich registrieren. Denn bis zu ihm kommt die Nummer durch. Wenn der andere sein Handy benutzt und er ein Abo hat, weiss amn sofort wer er ist. Bei einem unregistrierten Prepaid kann man die Nummer Sperren. Schwierig wird es nur, wenn er eine öffentliche Telefonzelle benutzt. Man kann dann zwar herausfinden von wo er anruft und den Schnappen geht nur, wenn du Glück hast. Die Polizei müsste dann gerade vor Ort sein. Ansonsten sagt deinem Anbieter, er soll Anrufe mit unterdrückter Nummer erst gar nicht auf dein Handy durchstellen. Technisch ist es möglich, aber ob die Gesellschaft das macht weiss ich nicht.

Falls die Anrufe belästigend und gar nötigend sind, kannst Du es zur Anzeige bringen. Die Polizei kann problemlos die Anrufernummern ermitteln -- bei Prepaid-Handys aber nicht unbedingt immer auch den Namen des Nutzers.

Warum nimmst Du nicht einfach mal ab und versuchst herauszubekommen, wer da anruft? Immerhin kostet das dem Anrufer dann ja Geld!

pygmaeus2 
Fragesteller
 02.03.2008, 14:19

das mache ich ja, aber bis jetzt ist noch nix rumgekommen.....es ist ja auch nicht belästigend oder nötigend, aber irgendjemand macht sich nen jux und ich wollte ihm/ihr das heimzahlen :-)

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Es wird jede Nummer in irgendeiner Weise übertragen, aber nur von Provider zu Provider und nicht von Privatmensch zu Privatmensch! Du kommst da also nur dran, wenn du einen Anwalt einschaltest!

pygmaeus2 
Fragesteller
 02.03.2008, 14:20

ich könnte ja bei meinem provider anfragen - glaubt ihr das funzt???

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