1 Antwort

Ambulantes Betreutes Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird finanziert vom zuständigen Leistungsträger. Pflegegeld ist dafür also nicht nötig, weil die Eingliederungshilfe ein vollkommen anderes Ziel hat als die Pflege.

Aufgabe der Eingliederungshilfe: Förderung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Aufgabe der Pflege: Kompensation von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

(Quelle: Eingliederungshilfe > Abgrenzung zur Pflege - betanet)

Aber es kann einen Zuschuss der Pflegekasse geben (monatlich maximal 266€), wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Voraussetzungen sind:

  • Pflegegrad 2-5
  • Pflegebedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Der Mensch muss also nachweisen, dass er sich nicht selber pflegen kann, sondern dafür Unterstützung benötigt. (Ist das der Fall leben die Menschen aber eher nicht im ABW, sondern in stationären Wohneinrichtungen, weil Bewohner des ABW nur stundenweise Assistenz erhalten z.B. 5 Stunden pro Woche)
  • Die Einrichtung deckt neben dem Bedarf nach Eingliederungshilfe auch den Pflegebedarf ab (dies ist wie oben beschrieben eher bei stationären Wohngruppen der Fall und nicht im ABW)

Der Umwandlungsanspruch ist hierfür übrigens irrelevant, da er für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gilt. Ein ABW ist ja aber professionelles Umfeld - also NICHT das eigene Zuhause, wo auch Angehörige leben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung