Werde ich immernoch Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen können, wenn ich mit meinem Freund heirate, aber separat wohnen bleiben?

5 Antworten

Du meinst ganz sicher nicht die Agentur für Arbeit, denn die ist für das ALG - 1 Versicherungsleistung nach Arbeitslosigkeit zuständig und diese Leistung stünde dir deshalb schon nicht zu, weil Du dem Arbeitsmarkt durch die Betreuung des Babys nicht zur Verfügung stehen kannst.

Es kann sich also nur um das ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter handeln.

Zumindest für eine Übergangszeit würde eine weitere Zahlung möglich sein, auf jeden Fall für den Zeitraum der Kündigungsfrist deiner Wohnung von 3 Monaten, wenn dein dann Ehemann nicht viel Einkommen hätte und euch keinen Unterhalt leisten könnte.

Denn nach einer Heirat seid ihr euch zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet und wenn ihr nicht in einem Haushalt lebt, wäre der dann Ehemann erst einmal zum Unterhalt für das Kind verpflichtet.

Unter 3 Jahren stünde dir selber sogar Betreuungsunterhalt zu, wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1280 € Nettoeinkommen haben würde.

.........besteht denn eine Möglichkeit..eine feste Anstellung oder eine Arbeit/Ausbildung finden zu können..die Dir Deinen Lebensunterhalt sichern würde.. bevor Du heiratest?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – so richtig voll das Leben,Höhen und Tiefen

FantastischF 
Fragesteller
 17.05.2022, 22:49

Nein. Das geht leider nicht. Wieso? Ich bin im Moment im Mutterzeit und kann das Baby nicht allein lassen. Und mein Freund arbeitet ständig.

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brunhilde45  17.05.2022, 22:50
@FantastischF

..das..ist was Anderes..aber 2Wohnungen finanzieren um diese Leistungen abgreifen zu können? Ich würde mich vorher genau erkundigen..ob was möglich sein könnte..

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FantastischF 
Fragesteller
 17.05.2022, 22:52
@brunhilde45

Wo oder wie kann man sich erkundigen und was würden Sie an unsere Stelle in diesem Fall tun?

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brunhilde45  17.05.2022, 22:56
@FantastischF

..bei der Agentur für Arbeit..oder der Behörde..die bisher Leistungen gezahlt hatte?..Mal anrufen..nachfragen?

Hattest Du vor der Schwangerschaft Deine Arbeitsstelle verloren?

Ich weiß nicht genau, inwieweit man noch Anspruch auf Leistungen hat..wenn das gemeinsame Familieneinkommen einen bestimmten Betrag X monatlich übersteigt...aber ich kann da echt zu wenig zu sagen..weil ich davon ausgehe, dass andere User da weit besser Bescheid wissen oder einen ähnlichen Fall wie bei euch schon selber erlebt hatten.

Ich will Dir nichts Falsches erzählen!

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Sofern es um ALG 1 geht, sollte das kein Problem sein.


isomatte  18.05.2022, 08:43

Stünde ihr in Elternzeit gar nicht zu, weil sie durch die Betreuung des Kindes dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen kann.

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Nein, das würde nicht funktionieren.

Übrigens, man heiratet jemanden, jedenfalls wenn man es auf Deutsch sagt.

Mit jemandem heiraten ist falsch.

Ihr könnt auch zusammen ziehen, das macht beim Arbeitslosengeld 1 keinen Unterschied