Umtasch - Metro

5 Antworten

es kommt darauf an ob das handy durch eigenverschulden kaputt ging oder durch einen produktionsfehler.

ist es dir runter gefallen oder ähnliches, also durch eigenverschulden, dann wird es dir nicht umgetauscht.

sollte es aber einfach so kaputt gegangen sein, dann müssen sie es dir erstatten. dabei kannst du dich auf Gewährleistung: §§ 437ff, 474ff BGB berufen.

Sie müssen es annehmen und die Reparatur organisieren. Falls das nicht möglich ist, müssen sie es umtauschen oder das Geld erstatten.

mit beleg hingehen - die müssten es dir normalerweise erstatten

Wenn sie erkennen, daß es schuldhaft kaputtgegangen ist, werden sie es kaum umtauschen, evtl. die Reparatur ausführen lassen. Es kann sein, daß Du diese aber bezahlen mußt. Da mußt Du erkunden, was die Reparatur kosten würde, ob es sich lohnt gegenüber Preis des Handys.