Trotz Briefwahl nochmal lokal wählen?

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Ja, natürlich wird das geprüft!

Da gibt es im Verzeichnis dann den Sperrvermerk "W" - und das bedeutet, du kannst zwar noch im Wahllokal wählen, aber nur mit Wahlschein, da der Wahlschein aber zur Briefwahl benötigt wird, geht nur entweder oder - und falls man behauptet, man hätte das erste Exemplar Wahlschein verloren? Tja, da gibt es eine Liste ungültiger Wahlscheine und auch das wird überprüft.

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Nur als Erklärung der Begrifflichkeiten, weil die für viel Verwirrung sorgen können.

Den Zettel, den alle Leute, die zugelassen sind, im Briefkasten haben sollten, der nennt sich "Wahlbenachrichtigung", den kann man in den Wahlraum mitbringen (vereinfacht alles) muss man aber nicht, damit kann man auch Briefwahl beantragen, ist aber nicht der einzige Weg. Das heißt zur Not braucht man den weder für das eine noch für das andere.

Die Wahlzettel sind die Dinger, wo man Kreuzchen macht.

Und Wahlscheine, ein Begriff, den ich hier in der Antwort und in einem Kommentar verwende, sind etwas drittes: die bekommt man zugeschickt, wenn man Briefwahl beantragt hat und muss man, um eine gültige Briefwahl zu machen, den auch mit dem Wahlzettel wieder zurückschicken - oder man kann den behalten (und eben nicht per Brief wählen, denn Wahlbriefe ohne den, sind sofort ungültig) und damit in einem Wahlraum wählen (bitte macht das aber nicht, das ist echt umständlich für Wahlhelfer ;-)).

Es gibt einen Vermerk in der Wählerliste, wenn Briefwahl beantragt wurde.

guitschee  05.09.2021, 16:22

Danke, wenigstens einer, der das nicht falsch behauptet.

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Deswegen hat jeder eine Nummer im Wählerverzeichnis. Normalerweise liegt eine Liste vor, in der nur die Wähler auftauchen, die nicht bereits per Briefwahl abgestimmt haben.

Sollte hierbei etwas schiefgehen, und irgendjemand wählt tatsächlich zweimal, wären beide Wahlzettel, soweit ich weiß, ungültig.

guitschee  05.09.2021, 16:29
Normalerweise liegt eine Liste vor, in der nur die Wähler auftauchen, die nicht bereits per Briefwahl abgestimmt haben.

Also, ich war jetzt schon bei mehreren Wahlen Wahlhelfer, meistens Schriftführer, was bedeutet, ich kümmere mich um das Wählerverzeichnis - und diese Aussage trifft schlicht nicht zu. Die Briefwähler stehen trotzdem auf der Liste, sie haben nur extra einen Vermerk, der sie als Briefwähler kennzeichnet.

Sollte hierbei etwas schiefgehen, und irgendjemand wählt tatsächlich zweimal, wären beide Wahlzettel, soweit ich weiß, ungültig.

Wie würde man das bei einer anonymen Wahl denn nachher nachprüfen wollen?! Und nein, ein Zettel wäre immer gültig.

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