Trinken in der Schule?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Nein 89%
Ja 11%
Manchmal 0%

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Trinken ist ein lebenswichtiges Grundbedürfnis!

Jeder Lehrer, der es verbietet, macht sich der Nötigung strafbar.

Bereits der Versuch ist hier strafbar.

Heißt:

Will der Lehrer es verbieten und der Schüler weigert sich, HAT der Lehrer sich bereits strafbar gemacht.

Und:

Nötigung ist ein Offizialdelikt.

Erlangt die Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaft) hiervon Kenntnis, muss sie Strafantrag stellen.

Gegen die Nötigung ist zudem die Notwehr zulässig. Notfalls mit Gewalt.

Will der Lehrer das Getränk also wegnehmen, ist das verbotene Eigenmacht, gegen die die Besitzwehr oder, wenn die Wegnahme bereits erfolgt ist, die Besitzkehr zulässig ist.

Der Schüler darf sich also mit Gewalt der Besitzentziehung erwehren.

Sollte der Lehrer also das Trinken unterbinden wollen, könnt Ihr ihm sagen:

"Sie begehen den strafbaren Tatbestand der versuchten Nötigung. Sollten sie daran festhalten, rufe ich sofort die Polizei und erstatte Strafantrag gegen sie."

Strafgesetzbuch (StGB) 

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ayomiiko 
Fragesteller
 28.08.2023, 22:36

Damnn wenn ich das lese und an meine Schule denke dann machen sich gefühlt 25% von den Lehrkräften strafbar 💀💀

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verreisterNutzer  07.09.2023, 00:45
@Ayomiiko

Ergänzende Anmerkung:

Ohne Essen kann der Mensch wochenlang überleben.

Ohne Trinken kann der Mensch dehydrieren und bewusstlos werden. Zudem sind Herzrhythmusstörungen möglich.

Es kann also auch strafbare Körperverletzung nach §223 StGb sein, das Trinken zu verbieten.

"Wer einen Menschen körperlich misshandelt oder anderweitig an der Gesundheit schädigt.."

Sollte der Schüler also aufgrund des Trinkverbotes bewusstlos werden oder sich übergeben müssen, ist das Körperverletzung.

Auch Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Es wäre also überaus leichtsinnig vom Lehrer, das Trinken verbieten zu wollen.

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verreisterNutzer  07.09.2023, 00:46
@Ayomiiko

Auch hier noch der Gesetzestext zur Notwehr bei Nötigung:

§ 32

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Gegenwärtig heißt:

Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, stattfinden oder noch nicht beendet sein .

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verreisterNutzer  07.09.2023, 00:47
@Ayomiiko

Noch zwei Paragraphen aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit Erklärung.

Will der Lehrer dem Schüler das Trinken wegnehmen, ist das verbotene Eigenmacht nach §858 BGB.

Gegen verbotene Eigenmacht ist die Besitzwehr und die Besitzkehr zulässig. Auch mit Gewalt. §859 BGB.

Der Schüler darf sich sein Getränk also mit Gewalt zurückholen, bzw. sich mit Gewalt gegen die Wegnahme wehren.

§ 858

Verbotene Eigenmacht

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

§ 859

Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

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Nein

Wenn bei uns gefragt wird, dann in Physik, Informatik & Chemie, weil wir dort in den Räumen nicht trinken dürfen & dafür vor die Tür müssen.

Da ich allerdings eigentlich nie Trinken dabei habe, außer, ich habe mal wieder extreme Kopfschmerzen, betrifft mich das auch nicht so extrem.

Und wenn ich dann etwas trinken möchte/ muss mache ich es einfach, weil es dann wirklich nicht anders geht. Ansonsten nehme ich höchstens mal einen Schluck in der Pause & dann ist eh niemand da den es stört.

Es stört bei uns aber auch keinen, solange man eben nicht in einem Fachraum ist & nicht die ganze Zeit an der Flasche hängt oder sich dadurch ablenkt/ andere ablenkt.

Ich habe nicht gefragt, aber aus einem anderen Grund. Es war zu meiner Schulzeit unüblich, überhaupt etwas zu trinken dabei zu haben. Wir haben morgens zu Hause etwas getrunken, und dann zum Mittagessen, wo es Tee gab. Wenn es sehr heiß war, haben wir in der Pause Wasser aus dem Hahn getrunken. Niemand hatte eine Trinkflasche dabei. Wunderbarerweise sind wir nicht verdurstet.

Von Experte spelman bestätigt
Nein

Damals zu meiner Schulzeit hatte tatsächlich niemand eine Flasche oder ähnliches auf dem Tisch stehen. Getrunken wurde in den Pausen

Nein

Selten gibt es Lehrer die das wollen aber ich trinke einfach trotzdem keiner kann mir das trinken verbieten

botanicus  11.05.2023, 18:46

Doch. ich als Lehrer kann das und tue es auch. Es gibt keinen Grund, ständig an der Nuckelflasche zu hängen, der Mensch überlebt problemlos bis zum Stundenende ohne Getränk. Und umgekehrt gibt es gute Gründe, dass z.B. in Naturwissenschjaftlichen Fachräumen generell nicht gegessen und getrunken werden darf.

Auch Schüler mit ihren "Menschenrechten" nicht.

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XXsadXX  11.05.2023, 19:27
@botanicus

Würde ich mir einfach nicht vorschreiben lassen. Was heißt hier außerdem ständig an der Flasche hängen wenn es über 20 Grd hat und man einmal in der Stunde was trinkt?

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