Tragen von Weste mit "Polizei" Schriftzug erlaubt?

11 Antworten

Das Tragen einer solchen Weste, auch das Motorradfahren mit einer solchen Weste wäre keine Amtsanmaßung im Sinne des §132 StGB. Für den Tatbestand der Amtsanmaßung, müsste man eine polizeiliche Maßnahme treffen. Kleidung tragen, Motorradfahren usw. sind keine polizeilichen Maßnahmen!

Es gibt aber noch den §132a StGB - Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Dieser Tatbestand wäre allein durch das Tragen einer Warnweste mit irgendeinem Schriftzug aber auch noch nicht erfüllt! Man müsste schon entsprechende Amtskleidung / Uniform tragen (dazu gehört dann z.B. das entsprechende Landeswappen).

Verboten wäre das tragen einer solchen Warnweste mit Aufschrift also nicht .. ich würde trotzdem dringend davon abraten. Probleme die daraus entstehen könnten, gibt es genug (z.B. wenn man jemanden trifft, der Polizeibeamte grds. nicht leiden kann..)

Nein, da gab es schon andere Fälle, wo es auch verboten war.

Es gab da mal jemanden, der eine Ente grün-weiss lackierte und "Pol-Ente" draufgeschrieben hat. Das wurde untersagt, weil es optisch nach einem Polizeiauto aussah. Und den Begriff "Pol-Ente" mochten sie auch nicht, weil der eine gewisse Ähnlichkeit mit Polente hat.

Aber vor eine Weste mit der Aufschrift "Polizei" hat sowieso kaum jemand Respekt. Du müßtest wenn schon eine Kutte der Hells Angels oder eines militanten arabischen Motorradclans tragen. Dann hätte sogar die Polizei vor Dir Respekt :-)

Die einzige Strafvorschrift, die das verbieten könnte, wäre der § 132 StGB, Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Allerdings fällt das bloße Tragen einer Weste mit der Aufschrift "Polizei" nicht darunter. Es muss aus dem Gesamten der Eindruck erweckt werden, dass der Träger ein Polizeibeamter ist - und das wird nur durch die Weste eben nicht.

Du kannst sie also unbesorgt tragen.

btw: Amtsanmaßung, wie hier im Fred aufgeführt, stellt das unbefugte Tragen einer Uniform (auch wenn der Träger als Polizist wahrgenommen würde) keinesfalls dar.

PepsiMaster  30.10.2012, 20:10

DH! (der korrekte Paragraph wäre allerdings 132a .. nicht 132)

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Wenn es wie echt aussieht, ist es Amtsanmaßung. Ich würd aber auch, wenn ich es dürfte, nicht anziehen. Stell dir vor, du bist alleine, und da kommen welche, die einen Haß auf die Polizei haben und sich freuen, daß sie da mal einen alleine erwischen.

PepsiMaster  30.10.2012, 20:21

"Wenn es wie echt aussieht, ist es Amtsanmaßung."

Nein, wäre es nicht.

Mit dem anderen Argument hast Du allerdings recht!! Eine schlechte Idee wäre es auf jeden Fall.

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