Bei uns ist ein "Sheriff" aufgetaucht, der alle Autos und Fahrer fotografiert, die "falsch parken"?

oder sonst etwas in seinen Augen "Unzulässiges" machen.

Er zeigt alle an.

Ist das nicht verboten? So mit Recht am eigenen Bild, wegen Amtsanmaßung und so weiter?

Hat da jmd Erfahrung?

Bitte nur zu diesen Fragen antworten und mit Fakten und bitte ohne Hass.

Google bringt mir Folgendes:

Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).16.11.2021

Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab. In der Regel dürfen Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden.18.08.2016

Wann darf man Personen fotografierenPersonen dürfen grundsätzlich dann fotografiert werden, wenn die Fotos für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Ein bekanntes Beispiel sind Urlaubsbilder. Beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten ist es oftmals unwahrscheinlich, dass man wirklich nur das Zielobjekt erwischt.23.05.2014

Kann ich jemanden anzeigen Wenn er mich filmt? Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Denn grundsätzlich bedarf bereits die Bildaufnahme der Einwilligung. Nur ausnahmsweise darf auf die Zustimmung des Betroffenen verzichtet werden.

Die Aussagen widersprechen sich also.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, parken, amtsanmassung, Nötigung im Straßenverkehr, Recht am eigenen Bild, sheriff, Auto und Motorrad
brauche schnell Rat! (Vorladung wegen Amtsanmaßung)

Hallo liebe Community,

Ich habe (vor) letzte Woche auf Facebook einen Fakeaccount erstellt, und mich bei jemand als Polizist ausgegeben. Dabei wollte ich von dieser Person nur Informationen haben, habe diese aber nicht mit diesem Amt unter Druck gesetzt, Geld verlangt, oder sonst was.

Ich wusste nicht einmal, dass es solch eine Straftat (§132, StGB) überhaupt gibt. naja hinterher ist man immer schlauer -.-

Mein Problem ist jetzt aber ... Ich habe noch nie eine Straftat begangen. Habe also nichts im Führungszeugniss. Nun bekomme ich eine Vorladung als Beschuldigter, wegen Amtsanmaßung. Die Strafe liegt bei 2 Jahren FS oder Geldstrafe. Mich macht diese Situation gerade mehr als nur fertig.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich tatsächlich 2 Jahre Freiheitsstrafe bekomme? und wie schaut es denn aus mit meinem blanken Führungszeignis? bekäme ich da nicht Bewährung oder sowas?

Und wie hoch könnte die Geldstrafe ausfallen?

und noch etwas ... ich stecke momentan in einer Ausbildung, und bin noch in der Probezeit (4 Monate). Wie wirkt sich eine Bewährungsstrafe und damit ein Eintrag in mein Führungszeugnis auf meine Arbeit aus?

Ich bin echt nicht der kriminelle typ. Es war einfach nur Dummheit, und würde sowas echt nicht nochmal tun. Dieser scheiß Brief von der Bundespolizei ist für mich wie ein schlag.

Recht, Gericht, Anhörung, Anzeige, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Strafrecht, Vorladung, amtsanmassung

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