Feuerwehrkleidung tragen - Amtsanmaßung?

3 Antworten

Man darf sich solche Kleidung wohl privat kaufen... aber man sollte keine Stadtwappen und die Aufschrift Feuerwehr verwenden...

Ausserdem macht man sich lächerlich damit. Gut, manche anderen berufe könnten solche Kleidung auch brauchen, aber so tun als wenn man von der Feuerwehr ist, sollte man nicht machen.

Lass es einfach.

1.: Du würdest dich extrem zum Affen machen.

2.: Sobald es ansatzweise zu einem Notfall in deiner Umgebung kommt, könnten Ersthelfer dich ansprechen und dann wird's rechtlich haarig.

3. Wenn dich jemand anspricht in deiner "Funktion als Feuerwehrmann" und du das nicht sofort aufklärst, könnte man das als arglistige Täuschung auslegen.

§ 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB stellt das unbefugte Tragen von inländischen oder ausländischen Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt unter Strafe.

iwaniwanowitsch  18.02.2021, 13:05

Eine Hupf Jacke ist keine Uniform oder Amtskleidung und daran sind keine Amtsabzeichen.

0
Stossgebet  18.02.2021, 13:13
@iwaniwanowitsch

Ob Hupf-Kleidung mit der Aufschrift Feuerwehr darunter fällt, entscheidet im Zweifelsfall der Strafrichter.

0
iwaniwanowitsch  18.02.2021, 13:23
@Stossgebet

Die Kleidung als solche fällt definitiv nicht unter die Amtsanmaßung, sie ist für jedermann frei verkäuflich. Der Begriff Feuerwehr ist auch nicht geschützt. Das könnte höchstens unter "arglistige Täuschung" fallen.

Amtsanmaßung wird das erst, wenn ich behaupte, ich sei Mitarbeiter einer bestimmter Feuerwehr oder gebe vor, einen höheren Dienstgrad als faktisch korrekt zu haben. Beispielsweise bin ich Brandmeister der BF München, behaupte aber, ich sei Inspektor. Oder ich bin gar nichts und behaupte, ich sei Brandamtsrat bei der BF Düsseldorf oder was auch immer.

0
Stossgebet  18.02.2021, 23:55
@iwaniwanowitsch

Arglistige Täuschung ist kein eigener Straftatbestand.

Die Behauptung begründet allein noch keine Amtsanmaßung (vgl. § 132 StGB), erst die Wahrnehmung der amtsbezogenen Tätigkeiten führt zur Strafbarkeit. Im Übrigen ist im beschriebenen Fall § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB einschlägig.

0
iwaniwanowitsch  19.02.2021, 10:17
@Stossgebet

Wenn du selbst sagst, dass selbst die Behauptung allein keine Amtsanmaßung ist, ist das das Tragen der Kleidung erst Recht nicht.

0