Tipps zut Drosselung?

4 Antworten

Da es keinen sinnvollen Grund für eine solche Drosselung gibt, gibt es dafür auch keine eintragungsfähigen Drosselsätze. Oder ist das oben ein Tippfehler und du meinst 25 km/h?

mefox 
Fragesteller
 19.04.2022, 19:29

Nein, ich will den 50ccm machen und die Polizei hat zu mir gesagt das ich damit denn auch nur 45km/h fahren darf

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Negrita  19.04.2022, 19:32
@mefox

Fast jeder Roller fährt 50 km/h. Diese 5 km/h mehr waren bei mir nie ein Problem bei einer Kontrolle. Und ich glaube auch gesetzlich ist das noch im Bereich der Toleranz. Glaub nicht immer, was die Polizei erzählt

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migebuff  19.04.2022, 19:47
@mefox

Dann bist du dort entweder an jemanden geraten, dem das elementarste Grundwissen über die grundlegensten Grundlagen des Fahrerlaubnisrechts fehlt, oder du hast nicht erwähnt, dass es um ein Fahrzeug mit Baujahr 1997 geht - wobei sich das eigentlich auch jeder denken kann, wenn "50 km/h" erwähnt werden.

§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Da dein Fahrzeug mit Baujahr 1997 deutlich vor dem 31.12.2001 in Verkehr kam, darfst du es legal mit Klasse AM fahren, genau wie die ostdeutschen DDR-Mopeds vor Bj 1992, welche sogar 60 km/h fahren dürfen.

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hilflos99  20.04.2022, 16:01
@mefox

da hat die Polizei Mist erzählt oder du hast es nicht verstanden. du darfst das fahren was bei der Zulassung des Rollers erlaubt war

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Was ist denn in den Papieren als Höchstgeschwindigkeit eingetragen?

Die (echten) 45 km/h gelten auf der Ebene ohne Wind und darf bei einem unverbastelten Gerät bis zu 20% überschritten werden.

Brauchst du gar nicht.

DAMALS durften die 50 Kubik legal 50 kmh fahren, die Roller von damals genießen heute BESTANDSSCHUTZ

Wie wurde denn ermittelt, dass der Roller wirklich 50 km/h läuft, mit dem Tacho am Fahrzeug? Diese gehen häufig ein gutes Stück vor.
Die Aussage der Polizei bezieht sich lediglich aus der Gesetzlichen Vorgabe von erlaubten 45 km/h.
Denke bei einer Messung mit einer geeichten Messeinheit kommen nicht mehr als 45 km/h heraus.

mefox 
Fragesteller
 19.04.2022, 19:47

Der hersteller sagt es und das tacho auch, ich hatte auch mal Mut so einem GPS Ding getestet

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