Tierheim will unsere Fundkatze weiterverkaufen. Wie kann man sich Schützen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tiere gelten als Fundsachen und werden rechtlich entsprechend behandelt. Man ist also verpflichtet, den Fund den örtlichen Behörden (Polizei, Fundbüro, Veterinäramt, Tierheim o.ä.) zur Anzeige zu bringen. Folgend wird das Tier für ein halbes Jahr in Pflege genommen. In dieser Zeit bleibt es Eigentum des Besitzers (Verlierer), der natürlich für die Pflegekosten (Futter, Tierarzt, Medikamente pp.) aufkommen muss. Ob das Tier in dieser Zeit beim Finder belassen werden kann liegt im Ermessen des Fundbüros (Tierheim pp.), ansonsten ist es tierschutzgerecht woanders (z.B. im Tierheim) unterzubringen. Der Besitzer hat nun Gelegenheit in diesem Zeitraum sein Tier zurück zu holen (Eigentumsnachweis irgendeiner Art (z.B. Foto, Kaufrechnung pp.) muss erbracht werden).

Für den "Pfleger" heißt das, er darf das Tier in dieser Zeit nicht verkaufen, verschänken oder gar einschläfern usw..

Das gilt auch für das Tierheim!

Erst nach dieser wartefrist von 1/2 Jahr geht das Tier ins Eigentum des "Pflegers" (wenn der es möchte oder der für den Fundort zuständigen Stelle der Gemeinde (meist Tierheim) über und kann danach natürlich auch verkauft werden.

Das von Ihnen geschilderte legt den verdacht einer Fundunterschlagung durch das Tierheim nahe! Dieses Verhalten kann bei der örtlichen Polizei angezeigt werden. In jkedem Fall sollte man sich bei der für das Tierheim zuständigen Aufsichtsstelle der Gemeinde (z.B. Ordnungs- oder Veterinäramt) beschweren, bzw. dieses Verhalten zur Kenntnis geben und anmelden, dass man als Finder von seinem Fundrecht Gebrauch machen möchte, falls sich kein Eigentümer meldet.

Das heißt, dass der Kater nach spätestens einem halben Jahr in Ihren Besitz übergehen kann, wenn sie die Pflegekosten des Tierheims für diesen Zeitraum übernehmen! (es gilt das allgemeine Fundrecht nach BGB!)

Viel Glück

Wende Dich schnellst möglich an den nächsten Lokalsender. TV oder Radio! Die bringen gern solche Schweinerein an die Öffentlichkeit. Nur so kann man gratis Recht erhalten. Der alternative Weg läuft über einen Anwalt. Das kann aber teuer werden, dann könnte man den Katz ja auch direkt beim Tierheim abkaufen. Beim nächsten Fund nicht ins Tierheim. Das Ordnungsamt hat auch Shiplesegeräte und die Tierärzte auch. Wenn Du den öffentlichen Weg wählst, schreib mal welcher Sender sich Euer annimmt. Viel Erfolg

Lazalantin 
Fragesteller
 14.07.2012, 14:24

So etwas hatte ich bereits im Sinn, allerdings eher als Konsequenz, wenn der Kater nach den 3 Wochen tatsächlich nicht mehr da ist. Wäre eine Überlegung wert, eine direkte Maßnahme zu ergreifen. Allerdings haben wir bis auf die Aussage des Bekannten keine Beweise (Aufnahme o.ä. vom Gespräch). Am Ende eine Klage wegen Verleumdung am Hals zu haben wäre so ziemlich am Ziel vorbei.

Wir wollten den Kater im Übrigen zum Tierarzt bringen. Dort verwies man uns jedoch ans Tierheim. :( Sollte es ein nächstes mal geben, werden wir uns wohl nur noch an die Fundstelle richten und den Kater direkt zu Hause "verwahren". Leider waren uns die Möglichkeiten dahingehend nicht bewusst und das sich die Geschichte so entwickeln würde, hat auch niemand erwartet.

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Tja, Gutmütigkeit ist Dummheit.

Hättest den Kater gleich behalten und ein Inserat aufgegeben, Kater zugelaufen hättest keine Probleme bekommen. Aber es ist so, rein rechtlich gesehen kann das Tierheim Dich sogar als Besitzer zur Futterkostenbeteiligung heranziehen, wenn Du nicht beweisen kannst, daß der kater zugelaufen ist. Normal geht eine Katze nicht weiter als 2 - 2,5 km im Umkreis spatzieren ( wenn sie nicht ausgesetzt wurde.

Lazalantin 
Fragesteller
 14.07.2012, 14:27

Wäre mir völlig egal, mir geht es darum das Tier überhaupt wieder zu bekommen.

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yonga  18.02.2013, 15:20
@Lazalantin

..dann dürfen sie Dir das Tier nicht vorenthalten, sollte sich der Besitzer nicht melden. Futterkosten- und ggf. Unterbringung können berechnet werden, aber nicht der normale Abgabepreis für eine Rassekatze.

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Hi,

rede mit dem zuständigem Fundbüro. Das Tierheim wird in der Regel vom fundbüro mit der aufbewahrung der Fundsache Tier beauftragt.

October

Rassekatzen sind auch im Tierheim wirklich etwas teurer als gemeine Hauskatzen, aber wie du hier im Link sehen kannst, handelt es sich um etwa 35 € der Rest ist die übliche Schutzgebühr, die man sowieso entrichten muss, wenn man sich dort ein Tier holt. Für wie viel Geld ist eurem Freund die Katze denn angeboten worden?

http://www.duisburger-tierheim.de/vermittlung-3/vermittlung/schutzgebuehren.php

Lazalantin 
Fragesteller
 14.07.2012, 14:09

Für 300€... und um es mal so zu sagen: Mir ist egal wie viel Geld genau sie rausschlagen möchten. Es macht mich wütend, dass sie es überhaupt tun würde. Weil sie es ganz einfach nicht dürfen!. :(

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October2011  14.07.2012, 15:35

Hi,

letztendlich ist es jedem Tierheim selbst überlassen, für welchen Preis Katzen und Hunde vermittelt werden.

Ein Gebühr von 300 euro für eine gesunde, junge Rassekatze ist da völlig in Ordnung!

Tierheime müssen da eine Mischkalkulation machen. d.h. es wird für alte und kranke Katzen weniger genommen - dafür aber für eine schöne, junge Rassekatze, die schnell ein Zuhause finden wird, etwas mehr.

October

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yonga  18.02.2013, 15:27
@October2011

grundsätzlich ist das richtig und auch notwendig. Würden die Tiere verschenkt, könnte kein Tierheim überleben, und einige Interessenten würden die Tiere eher als Wegwerfware betrachten, die man sich mal eben zulegt, und wenn es Probleme gibt: weg damit.

Aber ihr habt meines Wissens Anspruch auf das Tier. Das Tierheim muss ein halbes Jahr dem Tierhalter die Katze zurückgeben, also darf sie nicht vermitteln. Ich würde nach dem halben Jahr direkt wenn das Tierheim öffnet vor Ort sein und sie mitnehmen.

Viel Erfolg, yonga

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