Tierheim will unsere Fundkatze weiterverkaufen. Wie kann man sich Schützen?

Letztes Wochenende ist uns ein Kater zugelaufen. Da wir uns sofort in das Tier verguckt haben und bereits Katzenbesitzer ware, haben wir uns dazu entschieden das Tier zu bahalten. Da wir jedoch die rechtlichen Bedingungen erfüllen mussten, haben wir den Fall bei der Fundstelle unserer Stadt gemeldet (und uns bestätigen lassen, dass er an niemanden herausgegeben werden darf, der sich nicht als rechtmäßiger Besitzer ausweisen kann) und das Tier zum nächsten Tierheim gebracht um dort überprüfen zu lassen ob es einen Chip hat und vielleicht schon als vermisst gemeldet ist. Entgegen unserer Vorstellungen mussten wir den Kater dalassen. Eine Bestigung für die Abgabe wollte man uns nicht aushändigen. Als meine Mutter am nächsten Tag im Tierheim anrief um noch eine Frage zu klären, reagierte der Mann am Telefon extrem aggressiv. Schließlich ging es soweit, dass uns unterstellt wurde das Tier würde bereits uns gehören und wie würden es nur mal kurz los werden wollen andere Dinge die jeder Logik wiedersprechen, da wir ihn schließlich eigentlich direkt wieder mitnehmen wollten. Es endete damit, dass man uns quasi temporäres Hausverbot erteilte: Wir sollen die nächsten drei Wochen nicht mehr melden oder vorbeikommen. (Nach dieser Frist haben wir das gesetzliche Recht den Kater zu uns nach Hause zu holen. Der ehemalige Besitzer hat noch bis zu einem halben Jahr die Möglichkeit sein Tier zurück zu fordern, wenn er es denn will/findet.)

Nun hat sich die Situation folgendermaßen entwickelt. Es handelt sich bei der Katze um ein Rassetier... die ja zu etwas höheren Preisen gehandelt werden als gewöhnliche Hauskatzen. Da wir dem Tierheim nach dieser Nummer nicht mehr wirklich trauen, hat sich ein Freund der Familie zu einem Test bereit erklärt. Er ist zum Tierheim gefahren und hat sich als Interessent ausgegeben. Und man wollte ihm den Kater promt für eine stange Geld verkaufen.

Was kann man in so einer Situation tun? Muss das Tierheim in irgendeiner Art nachweisen, dass sie den Kater tatsächlich an den ehemaligen Besitzer abgegeben hat oder sind wir völlig machtlos? Immerhin haben wir den Fall bei der Fundstelle gemeldet und damit rechtlichen Anspruch, die Katze zu bekommen.

Ich hoffe irgendjemand weiß Rat in so einer Geschichte, da ich langsam das Gefühl habe, dass wir den Kater niemals wieder sehen werden.

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Tiere gelten als Fundsachen und werden rechtlich entsprechend behandelt. Man ist also verpflichtet, den Fund den örtlichen Behörden (Polizei, Fundbüro, Veterinäramt, Tierheim o.ä.) zur Anzeige zu bringen. Folgend wird das Tier für ein halbes Jahr in Pflege genommen. In dieser Zeit bleibt es Eigentum des Besitzers (Verlierer), der natürlich für die Pflegekosten (Futter, Tierarzt, Medikamente pp.) aufkommen muss. Ob das Tier in dieser Zeit beim Finder belassen werden kann liegt im Ermessen des Fundbüros (Tierheim pp.), ansonsten ist es tierschutzgerecht woanders (z.B. im Tierheim) unterzubringen. Der Besitzer hat nun Gelegenheit in diesem Zeitraum sein Tier zurück zu holen (Eigentumsnachweis irgendeiner Art (z.B. Foto, Kaufrechnung pp.) muss erbracht werden).

Für den "Pfleger" heißt das, er darf das Tier in dieser Zeit nicht verkaufen, verschänken oder gar einschläfern usw..

Das gilt auch für das Tierheim!

Erst nach dieser wartefrist von 1/2 Jahr geht das Tier ins Eigentum des "Pflegers" (wenn der es möchte oder der für den Fundort zuständigen Stelle der Gemeinde (meist Tierheim) über und kann danach natürlich auch verkauft werden.

Das von Ihnen geschilderte legt den verdacht einer Fundunterschlagung durch das Tierheim nahe! Dieses Verhalten kann bei der örtlichen Polizei angezeigt werden. In jkedem Fall sollte man sich bei der für das Tierheim zuständigen Aufsichtsstelle der Gemeinde (z.B. Ordnungs- oder Veterinäramt) beschweren, bzw. dieses Verhalten zur Kenntnis geben und anmelden, dass man als Finder von seinem Fundrecht Gebrauch machen möchte, falls sich kein Eigentümer meldet.

Das heißt, dass der Kater nach spätestens einem halben Jahr in Ihren Besitz übergehen kann, wenn sie die Pflegekosten des Tierheims für diesen Zeitraum übernehmen! (es gilt das allgemeine Fundrecht nach BGB!)

Viel Glück

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