Tierhalteverbot wie gültig?
Ich hab eine Frage zwecks tierhalteverbot.
Und zwar habe ich mit Person A zusammengewohnt. Ich hatte bereits 2 Katzen. Person A und ich haben uns zwei Kater geholt. Jeder einer. Somit leben aktuell 4 Katzen bei mir.
Nun ist Person A ausgezogen und zu ihrem Partner Person B gezogen. Kater von Person A ist immer noch in meiner Wohnung, da die Mutter von Person B allergisch auf Katzen reagiert und Person B noch zuhause wohnt.
Nun habe ich erfahren, dass Person A ein tierhalteverbot hat und den Kater gar nicht halten darf. Person B hat kein Tierhalteverbot und der Kater würde dann wahrscheinlich dieser Person gehören. Person A mit tierhalteverbot, lebt aber im selben Haushalt dann. Zumal am Tag des Kaufes der Kater kein Vertrag ausgestellt wurde sondern der jetzt nachträglich auf Person B ausgestellt werden soll.
Muss ich den Kater aushändigen, wenn der Kaufvertrag auf Person B läuft? Oder darf Person B in einer gemeinsamen Wohnung mit Person A keine Tiere halten?
3 Antworten
ist ne schwierige rechtliche frage, müsste ich mich näher mit beschäftigen,
ich würde dir empfehlen, wenn dir die katze sehr sehr wichtig ist, es rechtlich erstmal darauf ankommenzu lassen, denn wenn die nenn anwalt einschalten, kostet das geld, vorher würde ich denen nichts rausgeben, dadurch sieht man ja auch, wie ernst sie es meinen,
und erst dann kann man immer noch entscheiden, was man macht,
du musst gar nix aushädnigen, die sind in der beweis pflicht
ich habs mir auch nochmal durchgelesen, wenn kein vertrag besteht und irgendwelche verträge im nachhinein abgeschlosen werden, aber lehnen, tür zu und gut ist, die sollen kommen, nicht du, wer da im recht ist , ist völlig egal,
ein tierhalteverbot bekommt man nicht einfach so, das entscheidet das gericht am ende, lass das tier auf deinen namen chippen
und behaupte die tiere gehören dir, bzw. denk dir eine rechtliche grundlage aus, und lass dir nicht einlullen, wenn dir das tier wichtig ist, die haben gar keine rechtliche grundlage, wenn kein vertrag besteht,
wer ein tierhalteverbot hat, dem können tiere ganz gewiss nicht wichtig sein,
Hallo MissReaper466
kannst du irgendwie Beweisen, das der Kater mir der Person, mit dir lange gelebt hat und ein jetziger Vertrag ein Betrug wäre, da er Nachträglich und Absichtlich auf Person B ausgestellt werden soll ? Denn das ist, meines Erachtens auch Mittäterschaft, das die Person mit Tierhaltungsverbot, doch wieder an Tiere kommt ! Und das kann und darf einfach nicht sein. So Kampflos würde ich den Kater nicht in die Hände von jemandem geben, der ein Tierhaltverbot hat.
Ab zum Anwalt, wende dich an das Veterinärsamt, die für den Fall Zuständig sind.
Tiere im Recht hier bekommt man Hilfe:
Bei Tasso Anfrage:
https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht
Stiftung TIR:
Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:
Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht ?
Kontaktieren Sie uns unter
Email: info@tierimrecht.org
Telefonnummer: 043 443 0643
Weitere Informationen unter
Über den Deutschen Tierschutzbund, Anwaltliste im Tierrecht zukommen lassen:
Anwälte im Tierrecht:
https://www.tierrecht-anwalt.de/
https://www.der-tieranwalt.de/tierrecht-anwalt-urteile/files/tag-katzen.html
https://www.rechtsanwalt-tiere.de/
https://www.ra-kotz.de/tierrecht
Alles Gute
LG
das ändert nichts daran, das sich in dem Fall die Verwandte deiner Ex mit Schuldig macht und Vortäuschen falscher Tatsachen. Wenn du den Kater gekauft hast, hast du eine Quittung, oder Schriftverkehr WA, SMS oder so ? Melde das auf jeden Fall dem Vetamt und nimm dir ein Anwalt. Es kann und darf nicht sein das jemand mit Tierhaltungsverbot, wieder ein oder mehrere Tiere hält.
Alles Gute
LG
Leider lief alles über Person A. Ich habe den beiden den Betrag für meine Katze mitgegeben kann aber nicht nachweisen, dass ich es abgehoben habe, da ich an dem Tag einen größeren Gesamtbetrag abgehoben habe
hm, geh am besten zum Anwalt, der hat sichere noch mehr Möglichkeiten. Ich drück dir die Daumen. Kann doch nicht sein, das es gar keinen Nachweis dafür gibt, wie das gelaufen ist. Man hinterlässt immer Spuren.
Alles Gute
LG
Prinzipiell exekutierst Du selbst das Verbot nicht. Daher musst Du das Tier in jedem Fall aushändigen.
Okay das wollte ich nur wissen. Mir widerstrebt es die Katze auszuhändigen, da ich weiß, dass es der Katze dort nicht gut gehen wird. Aber da die beiden ein Kaufvertrag nachträglich auf den Namen von Person B angefordert haben muss ich sie wohl aushändigen.
Die Katzen wurden am 1.7 gekauft und erst letzten Mittwoch (dienstags habe ich sie rausgeworfen) wurde bei der Vorbesitzerin ein Kaufvertrag angefordert. Mein Kumpel ist nämlich mit der Vorbesitzerin verwandt und hat sie kontaktiert wegen der Situation. Und diese meinte, dass erst Mittwoch also knapp 4 Wochen nach Kauf ein Vertrag angefordert wurde.