THC MPU?

1 Antwort

Deine Beschreibung ist nicht so richtig nachvollziehbar!
Du schreibst:
Einen Tag nach dem Unfall hätte ich einen Termin gehabt für einen THC Ausweis

Und was muss man sich unter einem THC-Ausweis vorstellen. Die Lizenz zum Kiffen beim Autofahren?

Auch dein jetziger Status "Patient mit THC-Ausweis" ändern doch nichts an dem Straftatbestand.

Du schreibst:

Ich musste eine MPU machen weil ich einen schweren Unfall mit 1,6 NG THC im Blut hatte .

Du behauptest:

bei der ersten MPU kam raus ich soll Abstinenz nachweisen 1 Jahr lang ...
habe eine zweite gemacht die denke ich auch Negativ ausfällt

Nach dem Motto: "Irgendwann muss ich auch mal Glück haben" ?

Du willst wissen:

besteht die Möglichkeit ein Jahr Abstinenz nachzuweisen und trotzdem fahren zu dürfen ?

Liest du hin und wieder auch mal was du so zum Besten gibst?

gibt es eine Regelung das ich nur für die Arbeit fahren dürfte ?

Meine persönliche Meinung ist:

Mag sein, dass dir aufgrund einer Drogen-Fahrt der Lappen abgenommen wurde.

Der Rest deiner Geschichte stammt auch aus dem Reich der Halbwahrheiten, Phantasie und Tagträumen.

Wenn Kenntnisse aufgrund von Erfahrungen fehlen, muss man sich diese durch Recherche aneignen, damit man weiß, über was man redet.

Du hast dich jedenfalls nicht ausreichend informiert.

Wenn du z.B. wüsstest, was eine MPU kostet, würdest du nicht jeden Tag eine machen.

Oder kann ich wegen des THC Ausweises dagegen angehen ?

Gegen wen oder was hätte deine THC-Ausweis hätte dieser seltsame Ausweis eine Chance?

Du selber räumst doch ein Drogendelikt ein!

Dein Hinweis:

War mein erstes Delikt

Aus psychologischer Sicht könnte man folgende Sicht vertreten.

Der Proband während der Problemfahrt geltende Regeln ignoriert.

Festgesetzte Regeln (1Jahr Drogen frei durch die Welt gehen zu müssen) werden erneut ignoriert.

Warum erzählst du solche Operetten?

THCMPU 
Fragesteller
 18.11.2021, 08:02

Hast du einen scheiß Tag erwischt oder was ?

welche Halbwahrheiten und Tagträumerei ?

kommt mit vor als hättest du was geraucht oder ein Problem mit Aggressionen !

Nochmal zum mitschreiben :

ich bin Thc Patient darf abends rauchen wegen Schlafstörungen und ADHS morgens wieder fahren , nun soll ich Abstinenz nachweisen somit wird mir mein Medikament verwehrt !

Deine Antwort kann man in die Tonne treten , so hilfreich wie eine Eintagsfliege 👍🏽

Ich Sammel hier antworten ist das keine Recherche im Sinne meines Problems ?

man man man , scheinst unzufrieden mit dir selbst 😂

danke für nichts :)

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heurekaforyou  20.11.2021, 00:36
@THCMPU

Das Niveau deiner Rechtfertigungsversuche hebt die die gesetzlichen Bestimmungen nicht auf.

Im Gegenteil. Deine Behauptungen sind auch dieses Mal nicht mit der gängigen Rechtsprechung vereinbar.

Nochmal zum mitschreiben :
ich bin Thc Patient darf abends rauchen wegen Schlafstörungen und ADHS morgens wieder fahren.....

Wer hat denn für diese Entscheidung die Verantwortung übernommen?

Wenn dieser Unsinn Rechtens wäre, könntest du Ansprüche geltend machen und hättest überhaupt keine Probleme!

Maßgeblich ist alleine, ob die gesetzliche Eignung vorliegt, sobald du dich hinters Steuer setzt.

Diese Voraussetzungen werden nicht erfüllt, indem du nach Stundenplan handelst.

Gut zu wissen:

Für deinen Arzt, der dich als Cannabis-Patienten behandelt besteht eine gesetzliche Aufklärungspflicht im Allgemeinen, sowie ausführliche Informationen Autofahren und möglichen Rechtsfolgen.

Dieser Verpflichtung ist dein Arzt offensichtlich nicht nachgekommen.

Wann der Gesetzgeber die persönliche Eignung in Frage stellt solltest du dir hier vielleicht mal ansehen.

THC-COOH-Wert und Cannabis-Konsumformen

.......ohne dass es darauf ankommt, ob aus dem Überschreiten des Wertes bereits ein Konsummuster abgeleitet werden kann (1,4 ng/ml THC, 5 ng/ml THC-OH und 29 ng/ml THC-COOH).

VG Meiningen v. 17.03.2006

Von einem gelegentlichen Konsum ist auszugehen, wenn in der Blutprobe ein THC-Wert von 8 ng/ml und ein THC-COOH-Wert von 32 ng/ml nachgewiesen worden. Aus dem Aktivwert von 8 ng/ml THC ergibt sich außerdem das fehlende Trennvermögen, sodass die Fahrerlaubnis ohne weitere Überprüfungsmaßnahmen zu entziehen ist. Ob fehlendes Trennvermögen bereits bei mehr als 1,0 ng/ml THC oder erst bei mehr als 2,0 ng/ml THC anzunehmen ist, bleibt offen.

Es gibt nur eine Rechtsprechung - Eindeutig und unmissverständlich regelt das Verkehrsrecht Verkehrstauglichkeit im Bezug auf ärztlich verordnete Medikamentenabgabe (Cannabis) welche Verhaltensweisen als nicht geeignet gelten.

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14)

Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Vorbemerkung

  1. Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können.

Gut zu wissen:

Gelegentlicher Konsum von Cannabis muss keineswegs im Widerspruch zum Führerschein stehen!

Dieser wird in der Regel über eine ärztliche Begutachtung festgestellt.

Wenn eine MPU angezeigt wird, hält es die Führerscheinstelle für wahrscheinlich, dass der Proband nicht zwischen Konsum und Autofahren trennen kann/wird.

Das schließt im Übrigen deinen Patienten-Status mit ein. Du bewertest deine Eignung danach, wie lange der Konsum zurück liegt.

Oder kann ich wegen des THC Ausweises dagegen angehen ?

Der Verkehrspsychologe soll nun bewerten, ob du die Zusammenhänge verstehst, warum es diese Regeln überhaupt gibt.

In den 12 Monaten Abstinenz beweist der Proband, dass er problemlos auch etwas länger auf den Konsum verzichten kann.

Kann er diese 12 Monaten nicht freiwillig verzichten, handelt er zwanghaft (Suchtverhalten).

Wenn du verstehst um was es geht, verstehst du auch, warum das nicht geht.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

bei der ersten MPU kam raus ich soll Abstinenz nachweisen 1 Jahr lang ... habe eine zweite gemacht die denke ich auch Negativ ausfällt

Ich glaube nicht, dass man so nicht gesagt hat, nachdem bekannt war, dass du krank bist und aufgrund einer ärztlichen Verordnung Cannabis konsumierst.

Man hätte dir erklärt, dass der Gesetzgeber eine 12-monatige Abstinenz vorsieht.

Sicher hätte man dir empfohlen, zunächst einmal den Krankheitsverlauf abzuwarten. In der Hoffnung, dass der Cannabis Konsum nur vorübergehend ist.

Du behauptest:

nun soll ich Abstinenz nachweisen somit wird mir mein Medikament verwehrt !

Auf welcher Rechtsgrundlage könnte die Führerscheinstelle denn überhaupt ärztliche Behandlungsmethoden in Frage stellen und eine Medikation verhindern, bzw. beeinflussen?

Ich Sammel hier antworten ist das keine Recherche im Sinne meines Problems

Ach so. Daran habe ich leider nicht gedacht!

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