Telekom - Hohe Rechnung auf Ratenzahlen und kann man das übernehmen?
Hallöchen!
meine Freundin hat ihr Vertrag bei Telekom viel zu früh gekündigt und jetzt kam die Rechnung von 693,91€.
Sie kann das nicht bezahlen und hat jetzt ein dickes Problem!
- Ich wollte fragen kann man für sowas bei Telekom eine Ratenzahlung machen?
- Und ist es möglich das man die kosten übernimmt?
- Welche Daten braucht die Hotline wenn ich da anrufe?
9 Antworten
Das ist aber nicht normal, eigentlich sollte bei einer Kündigung der Vertrag bis zum Kündigungsdatum weiterlaufen und eine Kündigung kann nicht zu einem Datun vor Ende der Mindestvertragslaufzeit erfolgen, wenn dann wäre die Kündigung entweder unwirksam oder zum Ende der MVLZ zu verstehen.
Ich frage mich, wie die Telekom die Forderung hier begründet.
Dir dürfen sie keine Auskunft geben, nur dem Vertragsinhaber.
Ruft doch zusammen da an und dann sagt die Freundin, sie übergibt jetzt mal an Dich.
PS: von wem das Geld kommt, ist egal.
Und Ratenzahlung ist sicherlich verhandelbar.
Hallo Amy154lee154,
da du von einer zu frühen Kündigung redest, vermute ich, der Vertrag bzw. Anschluss wurde bereits vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt und der monatliche Grundpreis wurde anteilig auf die restliche Laufzeit berechnet.
Grundsätzlich ist eine Ratenzahlung nicht das Problem. Und vom wem die Abbuchungen kommen, ob von deinem oder ihrem Konto, ist auch nicht relevant.
Um das in die Wege zu leiten, muss auf jeden Fall der Vertragspartner authentifiziert werden. Sie kann dann natürlich sagen, dass du als Ansprechpartner für das Gespräch dienst. Wenn du "ihre Geschäfte" auch in Zukunft betreiben möchtest, solltest du als Ansprechpartner hinterlegt werden. Dann ist deine Authentifikation des Vertragspartners nicht bei jedem Gespräch erforderlich.
Viele Grüße Daniel H. von Telekom hilft
Und wie wäre es mit der Frage ob die Kündigung zurückgezogen werden kann? Dann hat sie automatisch wieder "Ratenzahlung".
Nur ich vermute eher, dass die Telekom die Kündigung ausgesprochen hat - und nicht die Freundin - tja und ob diese sich dann auf eine Ratenzahlung einlässt ist fraglich.
Kündigung zurück ziehen, hat ja nix mit den schulden zu tun, die schon bestehen^^
Eine Kündigung kann meines Wissens im rechtlichen Sinne nicht zurückgezogen werden. Das wäre dann ein neuer Vertrag.
Du brauchst ihre Nummer, Kundennummer. Ansonsten anrufen und nachfragen,ob es möglich ist. Viel Glück
Darf er vielleicht nicht, interessiert effektiv niemanden. Ich habe über Jahre Gespräche im Namen meines Vaters geführt, hat nie jemanden gekümmert.
Trotzdem ist es natürlich ratsamer, wenn sie das Gespräch selbst führt.
Es reicht, wenn sie sich am Telefon zu erkennen gibt u sich legitimiert u die Einverständnis gibt, das er das Gespräch führen darf
Nein,Datenschutz, er darf nicht alleine anrufen ohne sie