Telefonstreich am Lehrer. Kann man das juristisch bestrafen?

5 Antworten

Dir wurde nicht gedroht, dir wurde es mitgeteilt. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

WEnn es bei dem einen mal bleibt wirst du juristisch nicht viel zu befürchten haben. Zumindest nicht wenn es echt nur ein kleiner harmloser Streich war. Störung der Nachtruhe, aber das ist erst mal nur ne Ordnungswidrigkeit. Sollte der Streich doch derber gewesen sein oder solltest du noch mal so was bringen, dann kommt es drauf an was du machst.

Weitaus mehr Gedanken würde ich mir über die schulischen Konsequenzen machen und zwar die indirekten. Du darfst zwar zum Beispiel dafür keinen Verweis bekommen. Aber die Lehrer dürfen dich im Rahmen des zulässigen strenger bestrafen als andere. Nur mal so als Beispiel: Schüler A schwätzt im Unterricht, Lehrer ermahnt ihn, das wars. Machst du das gleiche kassierst du eine 6 wegen mangelnder Mitarbeit. Oder bekommst einen Aufsatzt aufgebrummt warum man im Unterricht nicht schwätzen sollte.

Störung der Nachtruhe, da nach 22:00 Uhr angerufen wurde. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Die schulischen Konsequenzen dürften höher wiegen. (von wegen Reife!)

na selbstverständlich ist belästigung anzeigbar.

Da gebe es prizipiell "Belästigung der Allgemeinheit" und "Nachstellung".

Still  24.09.2019, 06:17

Eine Person zu Hause kann nie die Allgemeinheit sein und für Nachstellung bedarf es schon einer gewissen Häufigkeit. Ein Urteil spricht von mehr als 150 Anrufen am Tag!

0
Ahzmandius  24.09.2019, 15:04
@Still

Bei dem Tatbestand der "Belästigung der Allgemeinheit" muss man nicht zwingend die Allgemeinheit belästigen (also man muss nicht zwingend eine bestimmte Menge an Menschen belästigen).

So ist z.B.

...unzüchtiges Betasten eines anderen

https://de.wikipedia.org/wiki/Belästigung_der_Allgemeinheit

Ich könnte mir also vorstellen, dass das Missbrauchen von Telekommunikationsmitteln, zum scherzhaften Anrufen eines anderen, durchaus in der Lage ist die Allgemeinheit zu belästigen.

Beim zweiten Tatbestand hast du natürlich recht, aber es wurde ja mit Konsequenzen gedroht, wenn es sich wiederholt:

Welches Urteil liegt vor?

Zumal wir nicht im Common Law unterwegs sind, wo Urteile per se Rechtsbinden sind.

0
Kann mir wer bestätigen ob das strafbar ist, und wenn ja, wie?

Es ist strafbar und es ist schon bezeichnend, dass Du da erst in einen Forum nachfragen musst.