Anzeigedrohung wegen Telefonstreich?

7 Antworten

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Drohungen mit "Anzeige" oder "Klage" sind häufig völlig aus der Luft gegriffen, da hier regelmäßig die Substanz fehlt. Also es muss erstens ein "Tatbestand" vorliegen, der in irgend einer Art und Weise gegen geltendes Recht verstößt und/oder zweitens muss es einen "Geschädigten" geben. Die Tatsache als solche, dass jemand einen Teleonanruf tätigt, erfüllt ja keinerlei Voraussetzungen, um jemanden anzuzeigen - völlig egal, was man dabei für einen Unsinn verzapft!

Bebecca  12.07.2013, 13:50

völlig egal, was man dabei für einen Unsinn verzapft! <

Naja - jenachdem, welchen "Unsinn" man "verzapft", kann man damit schon jemanden schädigen. Bspw. wenn der Betroffene aufgrund einer Falschinformation psychisch geschädigt wird oder große Geldsummen aufbringt. Und ab so einem Punkt ist es strafrechtlich schon relevant.

Aber wenn man jemanden nur harmlos veralbert, gilt das natürlich nicht.

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Durch "normale" Telefonstreiche wird in aller Regel kein Straftatbestand verwirklicht, so dass eine Anzeige ins Leere laufen würde.

Es geht nicht nur um materielle Schäden, sondern auch darum das andere sich auf meine Kosten belustigen. Auch gibt es Comiker im TV, die sich auf Kosten bestimmter Gruppen z.B Frauen belustigen. Ich finde es armseelig, fällt denen nichts anderes ein? Könnte im schlimmsten Fall sein das die Leute sich so aufregen, das Sie einen Herzinfarkt erleiden. Deswegen ist es gescheiter solche Gespräche zu führen wo beide Seiten sich drüber freuen. Das geht auch

Wenn das Opfer dadurch Stress und Ärger hatte, dann kann es auch eine Anzeige machen. Lasst diesen Kindergartenkram doch einfach sein.

Strafmündig ist man ab 14. Das bedeutet aber nicht, das man vorher alles verbotene nach Lust und Laune machen darf. Telefonstreichen können schon recht fies sein. Und das kein finanzieller Schaden entstanden ist, macht die Sache nicht wesentlich besser. Viel wäre euch aber nicht passiert. Eine Ermahnung, eventuell Sozialstunden.