Teilzeitjob 1040€ im Monat. Wie viel bleibt mir?

verreisterNutzer  11.10.2021, 21:36

Von welchen staatlichen Leistungsstellen bist Du derzeit denn konkret abhängig in Deinen ( ergänzenden ) Bezügen ?

eBraun1999 
Fragesteller
 11.10.2021, 21:39

Von Jobcenter und von der Familienkasse. Das war's dann auch schon.

5 Antworten

Von Jobcenter und von der Familienkasse. Das war's dann auch schon.

Abseits von Ausbildungen hast Du maximal 100 Euro Grundfreipauschale und bis zu 30 Euro für nachweisliche Versicherungen .

Kindergeld wird grundlegend 1:1 in so einer Konstellation auf ALG II mindernd angerechnet .

Von 100,01 bis 1200,00 Euro darfst Du Du dann jeweils weitere 20 von 100 behalten .

Wenn Du noch bei Deinen Eltern daheim wohnst , wird in der dortigen Bedarfsgemeinschaft allerdings im Maximum Dein Mietkostenanteil ( Miete durch Personenanzahl in der Wohnung ) den Eltern abgezogen , und Deinen Lebensunterhalt ansonst mußt Du aus Deinem Verdienst selber bestreiten .

Von Deinem selbst erwirtschafteten Geld musst Du daher im maximum Deinen Mietkostenanteil abdrücken , und Deinen sonstigen Lebensunterhalt soweit als möglich selber bestreiten .

KiGe - Ansprüche u25 habe ich da derzeit in einer Erwerbstätigkeit abseits Ausbildung / Studium & Schule zu Deiner Frage nicht auf dem Schirm .

Solltest Du von daheim ( u25 ) mit wichtigem Grund ausziehen wollen , so würdest Du bei nicht monetär unterhaltsfähigen Eltern in angemessenem Wohnraum Deine Mietwohnung incl. NK , Deine derzeitige ALG II - Regelleistung im 100% Leistungssatz und oben genannte Zuverdienst - Freigrenzen von Deinem Erwerb in einer fiktiven Aufrechnung behalten dürfen .

Von etwa 1000 Euro Brutto dürften auf StKl I in etwa 750 bis 800 Euro übrig bleiben . In einer kleinen und günstigen Butze könntest Du damit bereits dann völlig unabhängig vom Jobcenter und der elterlichen BG werden .

isomatte  11.10.2021, 23:46

Auch bei Azubivergütung gilt der Paragraf 11 b SGB - ll , also die Freibeträge auf Erwerbseinkommen.

Da bleiben mehr als nur 100 Euro Grundfreibetrag.

Diese 30 Euro Versicherungspauschale gibt es nicht zusätzlich, die sind schon in den 100 Euro Grundfreibetrag enthalten und nachweisen muss man da auch nichts.

Das ist nur bei minderjährigen Kindern notwendig, wenn man das Kindergeld nicht voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet bekommen möchte.

Dann muss nachgewiesen werden, dass fürs Kind selber eine angemessene Versicherung abgeschlossen wurde.

Hat ein volljähriges Kind kein Erwerbseinkommen, aber Anspruch auf Kindergeld, weil es z..B.als ausbildungssuchend gemeldet ist, dann kann es vom Kindergeld min.diese 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen und da muss auch nichts nachgewiesen werden.

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verreisterNutzer  11.10.2021, 23:49
@isomatte

Oha , mal strittig mit mir mal heute so , und anerer Zeit wieder SO ...

Diese 30 Euro Versicherungspauschale gibt es nicht zusätzlich, die sind schon in den 100 Euro Grundfreibetrag enthalten und nachweisen muss man da auch nichts.

Naja , es ist mir leidig mit Dir meine Lebenszeit nicht wert . Schreibe Du gleich mal dann Deinen Roman und lasse mich BITTE endlich mal in Ruhe .

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isomatte  12.10.2021, 00:11
@verreisterNutzer

Lasse ich nicht, solange deine Beiträge nicht korrekt sind, denn deine Angabe mit den Freibeträgen ist auch nur teilweise korrekt.

Denn der Freibetrag ab 1000 Euro bis 1200 Euro / 1500 Euro Brutto beträgt nur 10 und keine 20 %.

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verreisterNutzer  12.10.2021, 00:20
@isomatte

Ja , mach' Du nur in Deinem Bashing und Stalking .

Das tangiert mich inzwischen entgegen Deines Egos äußerst periphär . 🙄

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isomatte  12.10.2021, 00:38
@verreisterNutzer

Was meine Kommentare mit dir machen interessiert mich nicht, solange deine oder andere Beiträge nicht korrekt sind, werde ich diese weiterhin korrigieren.

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verreisterNutzer  12.10.2021, 00:41
@isomatte

Ja , ich weiss um Deine selektive Antipathie gegen mich . Mach Du nur , mein Trotzköpfchen .

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isomatte  12.10.2021, 00:45
@verreisterNutzer

Wer hier ein Trotzköpfen ist fragt sich, denn ich nehme korrekte Hinweise an und nehme diese in meinen Wissensspeicher auf, damit die nächsten Antworten korrekt ausfallen

Das kann man bei dir aber nicht behaupten, Du diskutierst lieber rum, anstatt Fehler einzugestehen.

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verreisterNutzer  12.10.2021, 00:50
@isomatte

Wie ich Dir schon sagte .... stalke einfach weiter ganz selektiv gegen mich in kontroverser und eigensinniger Art statt simpler Ergänzung .

Juckt mich nicht mehr .

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isomatte  12.10.2021, 01:25
@verreisterNutzer

Du bist nicht der einzige, bei dem ich nicht korrekte Antworten oder Kommentare verbessere und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

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Ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei den 1040 Euro um das Bruttoeinkommen handelt, Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und alleine wohnst !

Wenn Du also derzeit vom Jobcenter 600 Euro bekommst und von der Familienkasse die 219 Euro Kindergeld, dann sollte aus deinem Bescheid ersichtlich sein, dass Du auf das Kindergeld eine 30 Euro Versicherungspauschale angezogen bekommen hast.

Es werden also vom Kindergeld derzeit max. 189 Euro als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Addiert man diese zu den 600 Euro vom Jobcenter, dann käme man auf etwa 789 Euro an Bedarf.

Davon gingen derzeit min. 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab, es würden dann für deine Warmmiete noch etwa 343 Euro bleiben.

Wenn Du nun Erwerbseinkommen erzielst, dann fallen diese 30 Euro Versicherungspauschale weg, dafür stehen dir dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu.

Das wären zunächst 100 Euro Grundfreibetrag vom Brutto, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Bei 1040 Euro Brutto wäre das dann ein Freibetrag von 284 Euro, die dir dann theoretisch von angenommen 800 Euro Nettoeinkommen angezogen würden und voraussichtlich um die 516 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen ergeben würden.

Hast Du also noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium und schon einen Azubi-Vertrag zum nächst möglichen Beginn, dann steht dir auch weiterhin Kindergeld zu.

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.

Mit dem vollen Kindergeld von 219 Euro würdest Du dann auf etwa 735 Euro anrechenbares Gesamteinkommen kommen.

Sollte das mit den etwa 789 Euro Bedarf in etwa stimmen, dann würden dir bis zur Deckung deines Bedarfs noch etwa 50 Euro fehlen.

Es könnte dann sein das dich das Jobcenter auffordern wird vorrangig Wohngeld zu beantragen.

Dann würdest Du vom Jobcenter weg sein.

verreisterNutzer  12.10.2021, 00:29

Na siehst Du , hat es Dir doch wieder Arbeit hier abgenötigt .

Solltest Dir statt Deiner ständigen Romane aber mal in Erstaussage einfachere Basisaussagen angewöhnen .

Aber mach Du mal .... 😎

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isomatte  12.10.2021, 00:32
@verreisterNutzer

Mein Beitrag ist auch nicht länger als deiner, demnach schreibe nicht nur ich Romane.

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verreisterNutzer  12.10.2021, 00:35
@isomatte

Siehst Du , und wer lästig in Wälder herein brüllt , wird entsprechend lästig an Echo auch zurück bekommen .

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isomatte  12.10.2021, 00:40
@verreisterNutzer

Interessiert mich nicht, daran wirst Du dich gewöhnen müssen, wenn nicht, ist mir das auch egal.

Und nun eine gute Nacht !

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Also die Erste 100€ ist Steuerfrei

Wenn du mehr verdienst, wird es angerechnet. Das heißt, du kriegst Geld abgezogen. Statt 300 im Monat nur noch 200. Wenn du 200€ zB verdienst. Bei 600€ müsstest du wahrscheinlich sogar Teil der Miete zahlen. Ich empfehle es dir nicht zu machen. Lieber wenn dann eine richtige Ausbildung.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
eBraun1999 
Fragesteller
 11.10.2021, 21:42

Ich habe bereits eine Ausbildungsstelle, kann diese aber erst im Februar antreten, da dort wieder Neuaufnahmen stattfinden und mag gerne bis dahin die Zeit überbrücken und mir etwas Geld dazu verdienen.

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Mit 1040 € zusätzlichem Einkommen, hättest du letztlich ca 200 € mehr in der Tasche.

eBraun1999 
Fragesteller
 11.10.2021, 21:34

...da kann ich mir also direkt einen Minijob suchen und komme auf das selbe hinaus?

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Yetanotherpage  11.10.2021, 22:13
@eBraun1999

Nee, da alles über 100€ dir zu 80% angerechnet wird. 20% kannst behalten.

Da du noch sehr jung bist, such dir was was sich gut im Lebenslauf macht. Der Lebenslauf und Arbeitszeugnisse sind später das was zuerst n Eindruck hinterlässt, auf der Suche nach besseren/guten Jobs.

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isomatte  12.10.2021, 00:24
@Yetanotherpage

Ab 1000 Euro Brutto bis 1200 Euro/ 1500 Euro Brutto beträgt der Freibetrag nur 10 % und keine 20 % .

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Yetanotherpage  12.10.2021, 06:39
@isomatte

Aber er fragte ob er mitm Minijob genau so gut dran wäre. Die erreichen keine 1000€.

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isomatte  12.10.2021, 09:39
@Yetanotherpage

Dennoch muss dein Kommentar dann nicht korrekt sein, denn erstens kann er sein Einkommen zu 100 % behalten, weil er das Einkommen vom AG - bekommt, es wird nur auf seinen Bedarf entsprechend angerechnet und zweitens, es ist auch nicht gesagt, dass bei einem Minijob von mehr als 400 € Brutto 80 % angerechnet werden können.

Man hat ab 100 € Grundfreibetrag vom Brutto einen weiteren Freibetrag von 20 % bis zu 1000 € Brutto.

Auch bei einem Minijob hat man im Regelfall einen Anteil für den RV - Beitrag zu zahlen, wenn man sich nicht vorher auf schriftlichen Antrag beim AG - davon befreien lassen würde.

Verdient man mehr als 400 € Brutto im Monat, kann man erhöhte nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen von mehr als monatlich 70 € zusätzlich in Abzug bringen, auch dadurch würden dann keine 80 % mehr für die Anrechnung auf den Bedarf bleiben.

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isomatte  12.10.2021, 00:25

Bei dem Bruttoeinkommen läge der Freibetrag bei 284 Euro.

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