Von Jobcenter und von der Familienkasse. Das war's dann auch schon.

Abseits von Ausbildungen hast Du maximal 100 Euro Grundfreipauschale und bis zu 30 Euro für nachweisliche Versicherungen .

Kindergeld wird grundlegend 1:1 in so einer Konstellation auf ALG II mindernd angerechnet .

Von 100,01 bis 1200,00 Euro darfst Du Du dann jeweils weitere 20 von 100 behalten .

Wenn Du noch bei Deinen Eltern daheim wohnst , wird in der dortigen Bedarfsgemeinschaft allerdings im Maximum Dein Mietkostenanteil ( Miete durch Personenanzahl in der Wohnung ) den Eltern abgezogen , und Deinen Lebensunterhalt ansonst mußt Du aus Deinem Verdienst selber bestreiten .

Von Deinem selbst erwirtschafteten Geld musst Du daher im maximum Deinen Mietkostenanteil abdrücken , und Deinen sonstigen Lebensunterhalt soweit als möglich selber bestreiten .

KiGe - Ansprüche u25 habe ich da derzeit in einer Erwerbstätigkeit abseits Ausbildung / Studium & Schule zu Deiner Frage nicht auf dem Schirm .

Solltest Du von daheim ( u25 ) mit wichtigem Grund ausziehen wollen , so würdest Du bei nicht monetär unterhaltsfähigen Eltern in angemessenem Wohnraum Deine Mietwohnung incl. NK , Deine derzeitige ALG II - Regelleistung im 100% Leistungssatz und oben genannte Zuverdienst - Freigrenzen von Deinem Erwerb in einer fiktiven Aufrechnung behalten dürfen .

Von etwa 1000 Euro Brutto dürften auf StKl I in etwa 750 bis 800 Euro übrig bleiben . In einer kleinen und günstigen Butze könntest Du damit bereits dann völlig unabhängig vom Jobcenter und der elterlichen BG werden .

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