Während der Umschlung in Teilzeit arbeiten?

2 Antworten

Diese müsste erst einmal gemeldet werden, wenn Leistungen bezogen werden, egal ob von der Agentur für Arbeit ( ALG - 1 ) oder ALG - 2 vom Jobcenter und dieses Einkommen würde dann entsprechend der Verordnungen auf die Leistungen angerechnet.

Beim ALG - 1 darf man im Regelfall im Monat in unter 15 Stunden die Woche max. 165 € Netto ohne Anrechnung verdienen.

Im ALG - 2 Bezug gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € bis 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

So könnte man z.B. als Single bei min. 1200 € Brutto auf derzeit max. 300 € Freibetrag kommen, die dann theoretisch vom Netto in Abzug gebracht würden und dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen ergeben würde, welches dann auf die Leistungen angerechnet würde.

Wenn Du neben der Umschulung noch die Zeit dazu findest, gibt es vermutlich niemanden, der es Dir verbietet.

Die Aufnahme der Erwerbstötigkeit ist Agentur für Arbeit und/oder Jobcenter anzuzeigen, sofern entsprechend Leistungen bezogen werden.

isomatte  09.04.2022, 09:53

Verbieten sicher nicht, aber wenn Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden, darf man im Regelfall ohne Anrechnung im Monat nur 165 € Netto verdienen und das in unter 15 Stunden die Woche, weil sonst der Leistungsanspruch entfallen würde, da man nicht mehr als arbeitslos gelten würde.

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