Taufpate auch bei Austritt aus Kirche?

14 Antworten

Austreten kannst du natürlich schon, allerdings "erlischt" dann deine Taufpatenschaft.

Das wird dir wahrscheinlich aber egal sein, da die Taufpatenschaft ohnehin eine kircheninterne Angelegenheit ist.

Meines Wissens wird bei der katholischen Kirche nur "verlangt", dass man zum Zeitpunkt der Übernahme der Patenschaft auch... naja... nennen wir es "Kirchensteuerzahler" ist.

Was danach kommt, kratzt an der Patenschaft nicht, soweit ich weiß.

Das kenne ich, Bin 2mal bei einer kath. Taufe Pate gewesen und später aus der Kirche ausgetreten. Da passiert gar nix.

Meine Aufgabe als Pate habe ich aber insofern wahrgenommen, als dass ich meinen Patenkindern in religiösen Dingen zur Seite stand, weswegen sie inzwischen auch ausgetreten sind. 

Die ganze Aktion war also ein voller Erfolg.

Eine Patenschaft ist kein Hemmnis für einen Kirchenaustritt, und auch dein Verhältnis zu deinen Patenkindern ändert sich nicht.

Die Patin oder der Pate können nicht abgesetzt werden, etwa nach einem Streit mit den Eltern. Der Pfarrer kann den Paten nicht aus dem Taufregister streichen. Denn er hat mit seiner Unterschrift die Taufe bekundet

Quelle: http://www.katholisch.de/glaube/unser-glaube/bezugspersonen

Du bist und bleibst also Patin. Ursprünglich war die Patenschaft dafür gedacht, moralisch dafür zu sorgen, dass das Kind im Sinne der Kirche erzogen wird, falls den Eltern etwas zustoßen würde. Im Grunde hat die Patenschaft aber heute keinerlei juristischen Folgen und/oder Verpflichtungen. Also mach Dir nicht allzu viele Sorgen darüber.