Taufpate/Taufzeuge?

5 Antworten

Hallo!

Ich kann nur von Deutschland sprechen, aber ich denke mal, die Regelungen der katholischen Kirche sind weitestgehend identisch (?)

Die Taufe ist eines der Sakramente und kann daher keinem Kind direkt verwehrt werden. Auch dann nicht, wenn die Eltern z.B. aus der Kirche ausgetreten sind. Der zuständige Pfarrer kann allerdings die Taufe aufschieben lassen - bis zum 14. Lebensjahr des Kindes, wenn es religionsmündig ist und selbst über seine Konfession entscheiden kann. Wenn ihr aber Glück habt, findet ihr auch einen Geistlichen, der das Kind tauft, obwohl ihr selbst kein Mitglied der Kirche seid.

Bei den Taufpaten ist die katholische Kirche schon strenger (bzw. kommt es auch hier stark auf den Geistlichen an...). Ein Taufpate muss nicht nur Mitglied der katholischen Kirche sein, sondern auch Kommunion und Firmung erfahren haben. Gehört er einer anderen (christlichen) Glaubensgemeinschaft an, kann er auf dem Papier bestenfalls Taufzeuge werden. Was ihr aus dieser Wortklauberei für eure eigene Familie macht, ist dann natürlich euch überlassen...

Falls kein Verwandter/Bekannter als Pate in Frage kommt, sondern alle nur Zeugen sein könnten, können alternativ auch die Eltern, Großeltern, bzw. ein Eltern-/Großelternteil das Amt übernehmen.

Wir haben auf dem Papier z.B. reine "Alibi-Taufpaten". Unsere "Taufzeugen" sind diejenigen Freunde, die wir eigentlich auserkoren hatten, das Amt offiziell aber nicht bekleiden durften...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter von 2 Kindern

Sie können nur Taufzeugen sein, für das Patenamt muss man getauft und gefirmt sein, weil der Taufpate ja anstelle des Kindes das Glaubensbekenntnis und das Taufgelöbnis sprechen muss und das Kind auch später im Glauben begleiten soll. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann also kein Patenamt mehr übernehmen.

Gigi33333 
Fragesteller
 30.12.2019, 12:50

Aber kirlich braucht man einen Paten?

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Eine Taufe kann nur dann stattfinden, wenn das Kind auch im christlichen (hier: katholischen) Glauben erzogen wird - sonst macht es ja auch keinen Sinn.

Diese Regelung gilt weltweit.

Mit einem Kirchenaustritt hat jemand dokumentiert, dass er mit der Kirche nichts zu tun haben will. Dass ein Ausgetretener die christliche Erziehung übernimmt, ist von daher unwahrscheinlich und wird nicht angenommen. Wenigstens ein Elternteil oder Pate muss deshalb in der Kirche sein, damit das Taufsakrament gespendet werden kann.
Wer Pate werden will, muss auf jeden Fall Kirchenmitglied sein, denn Pate ist ein kirchliches Amt. Andererseits ist es für die Taufe nicht zwingend erforderlich, einen Paten zu haben.
Ein Taufzeuge wiederum wäre jemand, der - wie alle anderen Gäste auch - gesehen hat, dass die Taufe gespendet wurde. Dieses "Amt" ist im Grunde bedeutungslos, da jeder Täufling einen Taufschein mit Stempel und Unterschrift erhält.

Firmian  30.12.2019, 11:54

Meines Wissens ist der Taufpate obligatorisch (bei Katholiken).

Er muss aber nicht physisch bei der Taufe anwesend sein.

Und bei nichtkatholischen Eltern ist es eine Ermessensentscheidung des Taufpriesters, ob er ihnen abnimmt, dass sich ein Dritter um die christliche Erziehung des Kinds kümmert. Oft Großeltern.... ein 300 km entfernt wohnender Taufpate eher nicht...

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Firmian  30.12.2019, 18:38
@omikron

Stimmt, habe ich auch gefunden.

Aber außer bei Nottaufen kann das doch eigentlich immer "geschehen". Vielleicht abgesehen von einer einsamen Insel, auf der außer den Eltern und dem Priester keine Katholiken leben ;-)

Ich nehme aber an, daß im Fall des Falls eine Taufe nicht verweigert würde, wenn die Eltern glaubhaft versichern, keinen Passenden gefunden zu haben. Auch wenn ich keinen empiruschen Fall kenne.

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Die Tradition des Taufpaten kommt ja aus der Überlegung, dass diese, sollte den Eltern etwas zustoßen, dem Kind eine christliche Erziehung angedeihen lassen. Das werden Nicht-Kirchgänger nicht können. Warum dann das ganze Brimborium?

ein Taufpate sollte zumindest einer christlichen Kirche angehören

was genau nötig ist, beantwortet Dir gerne die Kirche in der das Kind gertauft werden soll