Taufname = Zweitname?

3 Antworten

Ein Vorname, der bei der Taufe verliehen wird, hat rechtlich keine Gültigkeit. Dieser muss schon bei der Geburtsanmeldung beim Standesamt angegeben werden. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: "Peter" ist weder ein Zweitname, noch gehört er zum Vornamen! Wenn "Peter" amtlich sein, ginge dies nur durch eine behördliche Namensänderung, doch dazu fehlt es an einem wichtigen Grund i. S. des Namensänderungsgesetzes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Guten Morgen Batista,

der Zweitname ist der Name zwischen Vorname und Nachname.

Zum Beispiel: Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt heißt komplett:

Helmut Heinrich Waldemar Schmidt

Helmut ist sein Vorname

Heinrich und Waldemar sind Mittelnamen (= Zweitnamen)

Schmidt ist der Nachname

Viel Erfolg!

Karliemeinname

In deinem Beispiel wäre Peter nur der Taufname. Du könntest dann privat Peter auch als Rufnamen wählen, aber er steht halt in keinem Ausweis sondern nur in der Taufurkunde.