Taschenkontrolle auf Kirmes?
Bald ist Kirmes und kann mich noch daran erinnern, dass ich letztes Jahr von der Security nach meinem Ausweis gefragt wurde. Hab ihn vorgezeigt, doch da stelle ich mir die Frage ob die Security (keine Polizei, wahrscheinlich von der Stadt beauftragt) auch meine Tasche kontrollieren darf? Für mich wäre das ein Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte. Dürfte die Security einem den Zutritt zum Jahrmarkt verweigern, wenn ich meine Tasche nicht zeige? Ist ein Jahrmarkt kein Öffentlicher Raum mehr, sodass mir der Zugriff verwehrt werden kann und die Security das "Hausrecht" hat?
8 Antworten
Hallo,
wie du richtig anmerkst, darf eine Security deine Tasche nicht durchsuchen, dass ist ausschließlich unsere Aufgabe. Die Security darf jedoch deine Tasche anschauen, wenn du dazu einwilligst.
Du hast auch Recht, dass eine "Taschenkontrolle" ein Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte ist, jedoch wiegt dieser im Vergleich zu dem zu erreichendem Ziel - die körperliche Unversehrtheit der Besucher bestmöglichst zu gewährleisten - weniger.
Die Security wurde von der zuständigen Behörde, also der Gemeinde beauftragt, für die Sicherheit zu sorgen und hat somit das Hausrecht übertragen bekommen... die Kirmes findet ja vermutlich auf einem öffentlichen Gelände statt (bei einem privaten Gelände hätte der Besitzer des Geländes und Veranstalter der Kirmes das Hausrecht, kommt also aufs gleiche raus).
Weigerst du dich also, deine Tasche vorzuzeigen, darf dir die Security den Zugang zur Kirmes verweigern.
Genau dafür sind sie ja Security geworden. Aber dann darfst du dich auch nicht beschweren, wenn da mal auf soner Veranstaltung was schiefgeht, wenn jeder sonst was mit reinnehmen darf, da er sich ja in seinen persönlichen Rechten beengt fühlt!:)
Wenn Du es unbedingt rechtlich willst:
Die Securitiy hat lediglich das Recht eine Taschenbeschau im Rahmen Deines Einverständnisses zu machen. Eine Durchsuchung ist nur durch die Polizei erlaubt.
Allerdings können sie Dir den Zutritt verweigern, wenn Du der Aufforderung der Taschenbeschau nicht nachkommst. Ist wie beim "freiwilligen Alkoholtest" stimmst Du nicht zu, gehts zur Wache.
Ohne begründeten Verdacht sind Taschenkontrollen verboten. Sie stellen eine Vorverurteilung und Diskriminierung dar. Es dürfen auch keine Sanktionen angedroht werden, wenn Du Dich weigerst, Deine Tasche zu öffnen.
Taschenkontrollen sind ausschließlich bei einem wirklich konkreten Verdacht auf eine Straftat zulässig, so der BGH (Az: VII ZR 221/95). Und nur dann darf das Personal den Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ausschließlich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person zu durchsuchen.
Details auch im § 307BGB
Niemand zwingt dich, den Jahrmarkt zu besuchen. Die Security hat zwar kein Recht gegen deinen Willen deine Tasche zu durchsuchen, sie hat aber das Recht, dir den Zutritt zu verweigern. Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter und dieser überträgt es auf beauftragte Personen, also finde dich damit ab, oder bleibe zu Hause.
Es ist ein öffentlicher Raum, aber mit einer gesonderten Hausordnung. Das Mitbringen von Taschen ist nicht gestattet, kann aber bei Nachweis der Unbedenklichkeit im Einzelfall zugelassen werden.