Taschenkontrolle auf Kirmes?

8 Antworten

Hallo,

wie du richtig anmerkst, darf eine Security deine Tasche nicht durchsuchen, dass ist ausschließlich unsere Aufgabe. Die Security darf jedoch deine Tasche anschauen, wenn du dazu einwilligst.

Du hast auch Recht, dass eine "Taschenkontrolle" ein Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte ist, jedoch wiegt dieser im Vergleich zu dem zu erreichendem Ziel - die körperliche Unversehrtheit der Besucher bestmöglichst zu gewährleisten - weniger.

Die Security wurde von der zuständigen Behörde, also der Gemeinde beauftragt, für die Sicherheit zu sorgen und hat somit das Hausrecht übertragen bekommen... die Kirmes findet ja vermutlich auf einem öffentlichen Gelände statt (bei einem privaten Gelände hätte der Besitzer des Geländes und Veranstalter der Kirmes das Hausrecht, kommt also aufs gleiche raus).

Weigerst du dich also, deine Tasche vorzuzeigen, darf dir die Security den Zugang zur Kirmes verweigern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Genau dafür sind sie ja Security geworden. Aber dann darfst du dich auch nicht beschweren, wenn da mal auf soner Veranstaltung was schiefgeht, wenn jeder sonst was mit reinnehmen darf, da er sich ja in seinen persönlichen Rechten beengt fühlt!:)

Wenn Du es unbedingt rechtlich willst:

Die Securitiy hat lediglich das Recht eine Taschenbeschau im Rahmen Deines Einverständnisses zu machen. Eine Durchsuchung ist nur durch die Polizei erlaubt.

Allerdings können sie Dir den Zutritt verweigern, wenn Du der Aufforderung der Taschenbeschau nicht nachkommst. Ist wie beim "freiwilligen Alkoholtest" stimmst Du nicht zu, gehts zur Wache.

Ohne begründeten Verdacht sind Taschenkontrollen verboten. Sie stellen eine Vorverurteilung und Diskriminierung dar. Es dürfen auch keine Sanktionen angedroht werden, wenn Du Dich weigerst, Deine Tasche zu öffnen.

Taschenkontrollen sind ausschließlich bei einem wirklich konkreten Verdacht auf eine Straftat zulässig, so der BGH (Az: VII ZR 221/95). Und nur dann darf  das Personal den Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ausschließlich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person zu durchsuchen.

Details auch im § 307BGB

Niemand zwingt dich, den Jahrmarkt zu besuchen. Die Security hat zwar kein Recht gegen deinen Willen deine Tasche zu durchsuchen, sie hat aber das Recht, dir den Zutritt zu verweigern. Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter und dieser überträgt es auf beauftragte Personen, also finde dich damit ab, oder bleibe zu Hause.

Es ist ein öffentlicher Raum, aber mit einer gesonderten Hausordnung. Das Mitbringen von Taschen ist nicht gestattet, kann aber bei Nachweis der Unbedenklichkeit im Einzelfall zugelassen werden.

HansDieter12341 
Fragesteller
 09.10.2017, 22:25

Das ist mal eine Hilfreiche Aussage! Danke!

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