Habe letztens in einem Kaufhaus mitbekommen, wie ein Hausdetektiv einer Dame die ganze Handtasche vor allen Leute ausgeräumt hat, weil er meinte, sie hätte etwas gestohlen. Neben Hygieneartikeln, Schminkutensilien kamen noch weitere persönliche Dinge auf die Ladentheke. Ich fand das unerhört. Als er nichts Gestohlenes fand, hat er sich nicht mal entschuldigt. Der Dame war das alles sehr peinlich. Muß man sich dieses Vorgehen gefallen lassen?
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Nein, die Handtasche darf nur von der Polizei kontrolliert werden. Der "Detektiv" hat das Recht, die vermeintliche Diebin festzuhalten, bis die Hüter des Gesetzes eintreffen.

Wie Kabark schon sagt, der Detektiv darf sie lediglich festhalten. Nur die Polizei darf die TAsche kontrollieren. Hätte die Dame das gewusst, hätte sie theoretisch verlangen können, das die Polizei geholt wird, vor allem dann wenn sie weiß, dass sie nichts gestohlen hat. Wollte man mir selbst auch mal anhängen, da ich wusste das der Detektiv das nicht darf und ich natürlich auch wusste, das ich nichts gestohlen hatte, machte ich mir den Spaß und verlangte die Polizei. Nach einer dreiviertel Stunde waren die dann da, durchsuchten meine TAsche und fanden ja natürlich nichts. Der Detektiv glotzte mich bloß noch blöd an und das wohl peinlichste für ihn war, als die Polizistin sagte, dass er sich doch bei mir entschuldigen sollte.
Super!!!
der hatte es auch verdient sich zu schämen, wenn er nicht sofort bei dir entschuldigt. super
Kajjo am 12. Oktober 2007 13:25 Richtig so! Eigentlich müßte man die Stunden Warten bezahlt bekommen.
Xiphoid am 12. Oktober 2007 13:30 Naja ich hatte damals Zeit, deshalb hab ich mir den Spaß gemacht. Aber stimmt, eigentlich hätte ich mir die Stunde bezahlen lassen müssen :-)
Schiebedach am 12. Oktober 2007 15:48 Warum hast Du Dich im Nachhinein nicht an die geschäftsleitung gewandt? Da wäre bestimmt eine "Entschuldigung" herausgesprungen und der Kaufhausdetektiv hätte auch eins auf die Mütze bekommen.
Xiphoid am 13. Oktober 2007 10:12 Daran hab ich damals leider nicht gedacht, das ganze ist jetzt über ein Jahr her.

Der Kaufhausdetektiv hat nicht das Recht, die Handtasche oder sonstige Behältnisse zu kontrollieren.
Jedermann - und damit auch der Kaufhausdetektiv - hat das Recht, jemanden, den er auf frischer Tat ertappt hat, bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festzunehmen, wenn Fluchtgefahr besteht bzw. die Identität unbekannt ist. (§ 127 Abs. 1 StPO)
Das bedeutet aber, daß er die Straftat (hier Diebstahl) auch wahrgenommen hat. Ein Verdacht reicht nicht.
Verhaltenstip: Durchsuchung verweigern. NIE in ein Hinterzimmer oder Büro mitgehen. Auf Polizei bestehen. Darauf hinweisen, daß Falsche Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar ist. Auf Polizei warten.
Sollte der Detektiv Gewalt anwenden, um den Betroffenen in einen abgelegenen Raum zu verbringen, wäre dies nach § 240 StGB strafbare Nötigung, gegen die gem. § 32 StGB die Notwehr zulässig ist. (Angemessene körperliche Gewalt; vorher Kräfteverhältnisse abschätzen.)
tradaix am 12. Oktober 2007 13:46 Kann das Unternehmen schadenersatzpflichtig gemacht werden für die Zeit des Wartens auf die Polizei und/oder Folgekosten bsp. Verdienstausfall?
WolfRichter am 12. Oktober 2007 14:08 Unter Umständen. Kommt aber sehr auf den Einzelfall an; insbesondere, inwieweit eigenes Verhalten beigetragen hat.
Man kann es aber versuchen - und vor allem: Man kann damit drohen.
tradaix am 12. Oktober 2007 14:15 Danke.

Auch Detektive dürfen keinerlei Kontrollen durchführen. Das bleibt nur Personen mit hoheitlichen Aufgaben (sprich: Polizei) vorbehalten. Die Personen dürfen nur bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.
Von jedem Ladendieb wird eine Gebühr verlangt. Die Dame sollte es jetzt genau so umgekehrt machen: Für die Peinlichkeit und die Verleumdung sollte sie auch eine Gebühr von mindestens 100 Euro verlangen.

In der Art bestimmt nicht....!! Wenn wir so einen Verdacht haben,nehmen wir die Person mit ins Büro und klären dort alles weitere,um in erster Linie,bei einem "Fehlverdacht" die Person vor peinlichkeiten zu schützen!! Ich finde es von dem Detektiv eine Unverschämtheit,so zu handeln
Brittchen am 12. Oktober 2007 13:18 Man kann den vermutlichen Dieb bitten,die Handtasche zu öffnen und dann einen Blick rein werfen...."ausräumen" darf nur die Polizei :o) Wie oben schon erwähnt
Er darf es zwar nicht, aber wenn man nichts zu verbergen hat, dann spricht ja auch nichts dagegen! Umso eher ist man die Verdächtigung wieder los!
Kajjo am 12. Oktober 2007 13:25 Aber doch nicht in der Öffentlichkeit? Und alles auf die Theke legen? Nein, über diesen Möchtegern-Detektiv sollte man sich beschweren!
Einer Freundin ist das auch mal passiert und zwar nur, weil sie ausländisch aussieht -der Vater ist Japaner-. Sie war in einem renommierten Bekleidungsgeschäft und plötzlich wurde sie von 2 Sicherheitsmitarbeitern im Laden "gestellt" -sie hatte ja nichts gestohlen- und dort noch abgetastet und die Taschen kontrolliert. Als man nichts fand, wurde sie mit den Worten entlassen "Sie sahen halt so aus als könnten Sie was geklaut haben". Sie hat sich daraufhin bei der Geschäftsleitung schriftlich beschwert, die sich dann entschuldigt und ihr einen Einkaufsgutschein von 50 € geschickt hatte. Unglaublich...
Es ist verboten, dass die Detektiven einfach kontrollieren.Sie sollen nur festhalten und warten bis Polizei ankommt. aber sie müssen sagen wieso sie verdacht auf die opfer haben.Ansonsten kriegt die opfer entschädigung

Ich glaube sogar, daß sich der Detektiv damit strafbar gemacht hat.
Genau. Wenn mich ein Ladendetektiv einfach so anmachen würde, die Handtasche zu zeigen!!!Also nee. Ich würde mir auch erstmal das Beweismaterial ( alias Beweisvideo) zeigen lassen, wenn da nichts is, würd ich wieder gehn. Das sind dann ja Unterstellungen.. LG Kathy