Ich soll meine Tasche neben der Kasse abstellen aber Haftung wird nicht übernommen?
Soo wir haben hier in meinem Ort einen Edeka, die wollen nicht dass wir Taschen und Rucksäcke mit in den Laden nehmen. Wenn man es doch tut wird Taschenkontrolle verlangt und man bekommt entnervt gesagt man soll die Tasche ablegen und nicht mit in den Laden nehmen.
Soo meist sag ich bescheid und frage (eigentlich rhetorische höflichkeits Frage) ob ich die Sachen dort abstellen kann. Auch aus dem Grund dass ich weiß dass die Person es mit bekommt und gegebenenfalls ein Auge darauf hat.
Heute hatte ich eine Diskussion mit einem Mitarbeiter, ich habe wieder "gefragt" ob ich die Sachen dort abstellen kann.
Darauf hin ja, aber wir haften für nichts Wenn was weg kommt.
Ich ok ich dachte es wäre Vorschrift die Sachen da abzustellen weil man die nicht mit rein tun kann.
Er so das stimmt weil wir nicht die Taschen kontrollieren wollen und man theoretisch im Netto (direkt daneben) Sachen kaufen könnte die es hier auch gibt auch mit Kassenzettel könnte es sein dass die geklaut sind.
Und ich ok die Logik versteh ich nicht, ich soll meine Tasche abstellen wegen Diebstahl (kann ich voll und ganz verstehen) aber wenns geklaut wird bin ich selber schuld.
Daraufhin hat er nur das wiederholt was er schon gesagt hatte und auch ein zweiter Mitarbeiter bestätigte das bereits gesagte.
Achja einer der beiden meinte, man könnte ja auch den einen Einkauf nach Hause bringen um dann mit leeren Taschen wieder zu kommen xD (Really?!)
Ich kenne mich leider mit den gesetzlichen Grundlagen nicht aus, und wie es mit dem Hausrecht aussieht.
Können die einen echt verbieten Taschen mit rein zu nehmen und sagen man solle sie dort abstellen aber keine Haftung geben? Müsste es in so einem Fall nicht wenigstens Schließfächer oder so geben?
Und nur zur Klarstellung, ich bin keiner der gegen Taschenkontrolle ist, sollen sie doch reingucken hab nix zu verbergen, und auf abstellen bei der Kasse hab ich auch nix aber dann sollte es wenigstens eine Gewähr geben dass nix wegkommt.
Aber die Taschnkontrolle wollen sie nicht durchführen weil das ein zu großer Aufwand für sie darstellt.
Also, wie sieht die Grundlage aus? Muss ich mich drauf einstellen dort entweder auf eigene Verantwortung Taschen abstellen zu MÜSSEN oder nicht mehr dort einkaufen zu können oder gibt es irgendeine Grundlage wo ich das nächste mal mit kontern könnte?
Oder ist es hoffnungslos da sie das Hausrecht haben und mir auch einfach den Zugang verweigern können wenn ich nicht nach Ihren Regeln spiele?
Vielen Dank fürs lesen, sorry ist etwas lang geworden.
Ich freue mich auf eure Antworten
LG Evangeline
7 Antworten
Sagen wir mal so, verlangen können sie vieles, du musst dem aber nicht nachkommen.
Eine Taschenkontrollen dürfen sie nicht durchführen. Sie dürfen zwar freundlich fragen ob sie mal reinschauen dürfen, wenn du dies jedoch ablehnst, dann müssen sie damit leben.
Sie haben zwar grundsätzlich das Recht die Mitnahme von Taschen zu untersagen, jedoch muss dieses Taschenverbot dann auch uneingeschränkt für ALLE gelten und es sollte ein Schild auf das allgemeine Taschenverbot hinweisen.
Nur einzelnen Personen oder Personengruppen die Tasche zu verbieten wäre Willkür und dies ist verboten. Denn da klassische Lebensmittelgeschäfte in der Regel öffentlich zugänglich sind, gilt hier auch nur ein eingeschränktes Hausrecht. Das heißt, dass Verboten wie diesem oder Hausverboten ein triftiger Grund zugrunde liegen muss. Die Aussagen in den anderen Antworten, dass sie mehr oder weniger machen können was sie wollen, sind somit kompletter Unsinn.
Fazit: Entweder den Inhaber/Betreiber über die Rechtslage aufklären oder dort nicht mehr einkaufen gehen. Ganz einfach.
PS: Und wenn sie Angst vor Diebstahl haben, dann sollten sie viel eher mal ihr Sicherheitskonzept überdenken (Sicherung, Überwachung). Denn es scheint ja nichts zu taugen, wenn sie zu solch fragwürdigen Mitteln greifen.
wie du schon geschrieben hast --- Taschenkontrolle ist normal in Deutschland. In manchen Läden haben sie extra Personal für Taschenaufbewahrung und da ist es auch sicher. Wo sie das nicht haben, da würde ich doch dann eher die Taschenkontrolle machen lassen bzw. eben gar nichts teures erst mitnehmen.
Es ist dann wie sie sagen: wenn die Tasche weg ist, ist sie weg. Du kannst das zwar anzeigen, aber die Versicherung des Marktes zahlt nichts wenn selbst nach nem Monat der Dieb noch nicht gefasst ist.
Du könntest also sagen: ich nehm die Tasche mit, ihr könnt dann kontrollieren (aber nehm auch am besten den Einkaufszettel vom anderen Laden mit, sonst hast keinen Beweis). Verweigern sie es dir dann, dann musst du halt draußen bleiben aus dem Laden.
naja -- halb freiwillig -- denn ansonsten halten die dich erstmal ne stunde fest bis die polizei kommt und dann doch kontrolliert. egal ob du was geklaut hast oder nicht ist das ja lästig. und selbst wenn du was geklaut hast, könntest ja so evtl. mit zurückgabe und freundlichem gesicht in 10% der fälle keine anzeige kriegen. verweigerst du aber und sagst -- nur polizei darf sehen --- na dann ist klar dass du wartest und wenn du was illegales dabei hast das auch gleich noch entdeckt wird und bestraft. wäre also blöd nicht die tasche zu zeigen.
Naja, solange sie keinen konkreten grund haben können sie dich auch nicht festhalten.
Hallo Evangeline,
der Geschäftsinhaber hat das Recht zu bestimmen, ob man mit Taschen rein darf oder nicht.
Du hast die Entscheidung dort einkaufen zu gehen oder nicht.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
der Geschäftsinhaber hat das Recht zu bestimmen, ob man mit Taschen rein darf oder nicht.
Nur, wenn es für alle Kunden gleichermaßen gilt.
Können die einen echt verbieten Taschen mit rein zu nehmen und sagen man solle sie dort abstellen aber keine Haftung geben?
Yep.
Müsste es in so einem Fall nicht wenigstens Schließfächer oder so geben?
Nope.
Und dafür schreibst du so eine Textwand?
Das ist ein Supermarkt eines privaten Betreibers. Der hat Hausrecht. Natürlich kann er dir das verbieten. Der kann auch sagen, dass nur Leute mit blauen Hüten dort einkaufen dürfen.
Wenn dir seine Regeln nicht passen, kaufe nicht bei ihm ein. Ende.
Der hat Hausrecht.
... das jedoch eingeschränkt ist.
Natürlich kann er dir das verbieten.
Nicht einer einzelnen Person. Wenn, dann muss das Taschenverbot für alle Kunden gelten, da es sonst Willkür wäre.
Der kann auch sagen, dass nur Leute mit blauen Hüten dort einkaufen dürfen.
Das ist richtig. Aber auch nur dann, wenn es für alle gleichermaßen gilt.
Nö, er kann das auch gezielt dieser einen Person verbieten. "Willkür" is Banane. Sonst wären Türsteher an einem Club ja auch illegal...
Am Ende des Tages würde ich mich halt fragen was ich wohl für eine schreckliche Kundin sein muss, dass der Laden so ein Theater machen muss.
Sonst wären Türsteher an einem Club ja auch illegal
Genau die machen den Unterschied, da diese Gebäude/Gelände dadurch nicht mehr öffentlich zugänglich sind, sondern hier eine Zugangskontrolle stattfindet.
Jo, die macht der Supermarktbetreiber in dem Fall dan eben auch... :D
Die muss dann aber permanent sein und nicht nur sporadisch.
Weil es sonst keine richtige Zugangskontrolle ist, wenn sie nur sporadisch erfolgt. Und dann stehen wir wieder am Anfang und zwar vor einem öffentlich zugänglichen Laden mit eingeschränktem Hausrecht.
Nicht wirklich. Nur die Polizei darf deine Tasche kontrollieren, und auch nur bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat.
Wenn man denen den Inhalt der Tasche zeigt ist das freiwillig.