Syrische Geburtsurkunde legalisieren lassen?

1 Antwort

Bei der Überbeglaubigung handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht. Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigungen:

  • Die Legalisation und
  • die Apostille.

Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird die Apostille erteilt. Diese Staaten findest Du in dieser Liste, wo Syrien allerdings nicht mit aufgeführt ist. Also bleibt wie Du schon sagtest die Legalisation. Die Hauptzuständigkeit hierfür liegt bei der Deutschen Botschaft Beirut. Merkblätter hierzu findest Du auf dieser Internet-Website.

Die syrische Botschaft in Berlin/Deutschland hat die Telefonnummer 030 501 770, leider alles in "Spaghetti-Schrift". Außerdem gibt es noch ein syrisches Konsulat in Bremen mit der Telefonnummer (0421) 178 899 112. Öffnungszeiten keine Ahnung :-(.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Woher ich das weiß:Recherche