straftat?

4 Antworten

Guten Tag!

Gelöschte Chats können als Beweise auf dem Handy wiederhergestellt werden, vorausgesetzt, sie befinden sich noch auf dem lokalen Speicher oder auf einem Server. Dafür bedarf es einer Rechtsgrundlage.

Daneben bestehen noch weitere Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Diese sind in §§ 100 ff. StPO geregelt. Beispiel ist etwa die Telekommunikationsüberwachung (auch TKÜ). Besteht der Verdacht, dass jemand als Täter im Sinne des 25 StGB oder als Teilnehmer nach §§ 26, 27 StGB eine schwere Straftat begangen hat, kann die Telekommunikation zur Erlangung von Beweisen überwacht werden. Das regelt § 100a Abs. 1 StPO. Schwere Straftaten sind nach § 100a Abs. 2 StPO im Gesetz in einem Katalog aufgelistet. Allerdings ist nur der ,,Übertragungsweg" betroffen.

Eine solche Überwachung verlangt jedoch ein Antrag der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht, steht somit unter Richtervorbehalt. Ausnahme besteht dann, wenn Gefahr im Verzug besteht. In den Fällen kann auch die Staatsanwaltschaft die Maßnahme genehmigen (vgl. § 100e Abs. 1 StPO).

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


temen 
Fragesteller
 30.04.2024, 15:00

@ChaosLeopard vielen dank für die ausführliche nachricht

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Erstmal wird nicht auf dem Handy geschaut, es sei denn, er wird verdächtigt. Man wird ganz sicher nicht vom gesamten Umfeld des Opfers die Handys durchsuchen.
Irgendetwas muss zur Annahme führen, jemand könne der Täter sein.


temen 
Fragesteller
 30.04.2024, 13:59

@Suboptimierer ne ich mein jetzt wenn z.b ein freund von mir scheiße baut ,schaut die polizei dann auf das handy meines freundes um zu prüfen ob dort gelöschte chats sind?also z.b von mir?

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Suboptimierer  30.04.2024, 15:00
@temen

Wenn dein Freund Mist baut, muss die Polizei ihn überhaupt erstmal verdächtigen. Wieso sollte die Polizei einfach so auf das Handy deines Freundes schauen.

Hat sie den Verdacht, dass er Mist gebaut hat, kann es gut sein, dass sei bei ihm u. a. auf seinem Handy nach Beweisen sucht. Ich denke aber, dass die das nicht ohne richterlichem Beschluss darf, wenn nicht Gefahr in Verzug ist. Genaueres werden dir aber sicherlich Juristen erklären können.

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Ja, sicher. Die lesen auch dein Tagebuch dann, wenn du eins hast.

Kommt auf die Straftat drauf an. Wenn du jetzt betrunken jemanden zusammenschlägst, wird wohl kaum ein Bulle dein Handy sehen wollen.