Strafe versuchter Diebstahl?

4 Antworten

Zunächst einmal wäre fraglich, ob es sich überhaupt um einen versuchten Diebstahl handelt. Auch wenn der Junge erwischt wurde, kann der Diebstahl als beendet gelten.

Wenn der Junge sonst noch keine Probleme mit der Polizei hatte, ist es durchaus denkbar, dass er mit einem blauen Auge aus der Sache rausgeht und das Verfahren wg. Geringfügigkeit eingestellt wird oder es "nur" eine Ermahnung durch das Gericht gibt. Aber auch eine Weisung nach § 10 JGG zur Erbringung von Sozialstunden oder vergleichbare Weisungen wären denkbar.

Mit 14 ist man strafmündig.

In diesen Fällen gibt es meist Auflagen und Sozialstunden.


XXAAKXX 
Fragesteller
 12.01.2021, 12:35

was meinst du mit Auflagen?

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Wenn er erwischt wurde, dann ist es ja wohl kein versuchter Diebstahl.

Gibt idR Sozialstunden. Eine CD, dann könnten das zwischen 20 und 30 werden. Wenn es das erste Mal ist. Wert sollte unter 50 Euro liegen, darüber wirds mehr.

Sozialstunden wäre angebracht.


XXAAKXX 
Fragesteller
 12.01.2021, 12:32

wie viele

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