stoned beim auto fahren erwischt

10 Antworten

Bis 150ng (nano-gramm) des Abbauprodukte THC-cooh gilt man als gelegenheitskonsument. Darüber hinaus und/oder mehr als 1ng Aktives THC im blut ist der Führerschein dauerhaft weg, bis man eine MPU erfolgreich absolviert hat. Bußgeld und einen Monat Fahrverbot gibt es zusätzlich. Das sind aber zwei verschiedene Sachen, die man unterscheiden muss.

Hab das leider auch schon durch.

Wurdest du bereits belehrt? Wenn ja, als Beschuldigter oder als Betroffener? In der Tat gibt es Grenzen (zumindest bei uns in Bayern) bzgl der Straftat, also §316 StGB (i.dR. Fahrerlaubnisentzuf von 9 Monaten). Solltest du da drunter fallen, ist es eine Ordnungswidrigkeit nach 24a StVG (beim Erstverstoß 1 Monat Fahrverbot). Wurden Ausfallerscheinungen festgestellt? Wenn du aber innerhalb der letzten - wie von dir angegeben - 72 Stunden konsumiert hast, bist ziemlich sicher über den Grenzwert, zumindest hab ich noch keinen gehabt in den letzten 7 Jahren, bei dem es anders gewesen wäre... außer dein Zeug war wirklich schlecht;)

KnickKnack76  25.01.2015, 21:44

Was du schreibst ist Strafrecht. Es ändert aber nichts daran das sich die Führerscheinstelle zusätzlich melden wird unabhängig davon. Diese wird die Fahreignung anzweifeln abhängig von dem Ergebnis der Blutuntersuchung. Mehr als 150ng THC-COOH oder mehr als 1ng Aktives THC und der Führerschein wird eingezogen.

1
Dommie1306  28.01.2015, 11:41
@KnickKnack76

Mit Sicherheit und zwar vollkommen zu Recht. Ich hatte die Frage so verstanden, dass der Fragensteller wissen wollte, was die Polizei machen kann... darauf war meine Antwort bezogen... kann aber natürlich von mir auch falsch verstanden worden sein:)

0
KnickKnack76  28.01.2015, 22:06
@Dommie1306

Das Einzige was die Polizei macht, ist die Tatsachen dem Ordnungsamt (das Strafrechtliche) und der Führerscheinstelle (das Zivilrechtliche) zu übermitteln. Das Ordnungsamt, bzw. Die Bußgeldstelle wird ein Bußgeld und ein Fahrverbot verhängen. Die Führerscheinstelle wird eine Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund mangelnder Fahreignung erwirken. Beides sind ganz unterschiedliche Dinge.

0
Dommie1306  30.01.2015, 09:35
@KnickKnack76

Bzw. der Staatsanwaltschaft, wenn es sich um eine Straftat handelt;) Da hat das Ordnungsamt nichts damit zu tun...

0

Hallo

ich habe gelesen dass man bis 5 mg im blut oder so nur 1 monat fahr Verbot bekommt

das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, manche reichen schon ein aktiver Wert von 1,0ng/ml aus um das Fahrverbot zu verhängen.

das Fahrverbot ist dein kleinstes Problem, dein Problem wird dann die Fsst sein

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher Auto fahren. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde. Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU.

Wie viele joints muss man am selben tag oder 1-3 tage vorher geraucht haben um auf diesen wert zu kommen?

Die Lehrmeinung geht davon aus, daß bis zu 24 Stunden nach dem Konsum nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Konsument noch unter Drogeneinfluß steht. Das Maß für diese Zeitspanne ist der THC-Wert, der bei einem wirklich gelegentlichen Konsumenten innerhalb 24 Stunden unter die 1 ng-Grenze rutschen sollte.

Diese Grenze ist KEINE Grenze im Sinne einer Ursachen-Wirkungs-Beziehung wie beim Alkohol, sondern es ist ein Maß für den Zeitraum. Je häufiger konsumiert, desto "ungenauer" wird diese "Uhr" aber. Unser selbst von mir nicht angezweifelter Rekord liegt bei 104 Stunden, nach denen noch ein Wert > 1 ng gemessen wurde.

ab 1ng/ml THC steht jedenfalls eine berauschte Fahrt fest, und in einigen Bundesländern (z.B. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen), wird in so einem Fall davon ausgegangen, dass der Betroffene mindestens gelegentlich konsumiert, womit dann die Nichteignung feststeht.

Dommie1306  28.01.2015, 11:39

Sehr schön und sehr ausführlich. Aus welchem Bundesland schreibst du?

0

Das BVerfG geht bei einem THC-Wert im Blut von 1 ng/ml von einer Fahruntauglichkeit aus. (vgl. BVerfG 1 BvR 2652/03)

Wenn nach § 24 Abs.2 StVG

Beim ersten mal wirst du mit 500 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot bestraft zuzüglich Verwaltungsgebühren von 28,50 €.........

Allerdings wird die Bußgeldstelle die Fahrerlaubnisbehörde informieren :

Anordnung Aufbauseminar ....Verlängerung Probezeit......Schwerwiegender A Verstoß .......Drogenscreening ....

Daraus ergibt sich oftmals ......Entzug der Fahrerlaubnis nach § 316 STVG .....

KnickKnack76  27.01.2015, 18:36

Bitte nicht die Strafrechtlichen Dinge mit der Reaktion der Führerscheinstelle verwechseln. Kann gut sein das es eine SPERRUNG im Strafverfahren gibt. Ob nun 1 Monat was die regel ist, bei übrigens 24a Abs. 2, 3, und 25 StVG sowie 243 Bkat, und 4 Abs. 3 BKatV. Dabei spricht man auch von Führerscheinsperre! Ebenso bei 316 StVG, Führerscheinsperre ja. ABER kein Entzug! Den Führerschein entziehen! Das macht nur die Führerscheinstelle, wenn ein Grund vorliegt der dies zulässt, dies ist die Anzweifelung der Fahreignung. Hier muss nach 20 und 14 der FeV eine MPU gemacht werden.

0
Lkwfahrer1003  28.01.2015, 21:18
@KnickKnack76

was schreibst du denn ?

Sollte er über 1ng/ml liegen bekommt er ein Strafverfahren !

Unter 1ng/ml bekommt er ein Bußgeld !

Die Bußgeldstelle informiert die Fahrerlaubnisbehörde darüber .....diese ordnet ein Drogenscreening an ......

Oftmals ...nicht immer .....entzieht dir die Fahrerlaubnisbehörde ... die Fahrerlaubnis und fordert ein MPU bzw. Abstinenznachweis ......zur Wiedererteilung

0
KnickKnack76  28.01.2015, 21:56
@Lkwfahrer1003

Du hast null Ahnung, aktives THC führt über 1ng im Blut immer zu einem Führerscheinentzug durch die Anzweifelung der Fahreignung der Führerscheinstelle. Und das Strafverfahren obendrein. Wenn du davon keine Ahnung hast halt lieber die klappe. Dazu kommt der Passive Blutwert, ist dieser über 150ng THC-COOH wird ein regelmäßiger Konsum zu Grunde gelegt. Was auch automatisch zu einem Führerscheinentzug führt. Wenn du dir deine Antworten nur durch Google beschaffst, ist das kein wunder. Ich habe das alles leider durchmachen müssen.... also bitte, wenn du sowas noch nicht durch hast tue nicht so als wüsstest du voll bescheid. Totale Lachenummer was Du hier schreibst.

0
Lkwfahrer1003  29.01.2015, 11:24
@KnickKnack76

Mensch bubi lass das mal mit den Drogen ..... die Führerscheinstelle .......Zieht den FS ein..... Im Strafverfahren wird dir die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt .... oder

Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht dir die Fahrerlaubnis .......schon blöd wenn man den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis nicht kennt .....und von der STPO null Plan hat .....Und für einen der mit Drogen fährt gibt es eine gute Seite ...

http://www.bahn.de/p/view/index.shtml

Viel Spaß beim Reise planen ........in dem Sinne

0

Hängt von Statur und Stoffwechsel ab sowie davon, wie potent das Zeug ist, dass du erwischt hast. Die Polizei wird dir mitteilen, wie lange du den Schein los bist.

Vielleicht ist es dir eine Lehre, aber so wie du schreibst glaub ich nicht dran...