Mit 13 fahren ohne Fahrerlaubnis jetzt 14 mit roller?

3 Antworten

Dass er nicht strafmündig ist, hat keinen Einfluss auf eventuelle Zweifel an der Fahreignung.

Sofern der Roller nur ein Mofa war, wird ihm Fahren ohne abgelegte Prüfung sowie Fahren vor Erreichen des Mindestalters vorgeworfen, beides Ordnungswidrigkeiten, TbNr 210000 und 205000, zusammen 30€.

Wenn es ein 50er war, liegt eine Straftat vor, er wird nicht bestraft, aber der Vorfall wird aktenkundig. Zusammen mit den anderen "vielen Anzeigen" können sich Zweifel an seiner charakterlichen Eignung ergeben, wenn später eine Fahrerlaubnis beantragt wird.

Wenn es ein mofa bis 25 km/h ist dann sollte er nur ca 25 Euro Bußgeld zahlen und hätte eine Anzeige bekommen wäre es aber ein roller etc. Der 45 km/h fährt dann würde er durchaus eine Strafe kriegen können wo er den autoführerschein erst mit 21 machen kann..

Woher ich das weiß:Recherche

migebuff  29.04.2021, 07:23
wo er den autoführerschein erst mit 21 machen kann..

Die Höchstdauer einer isolierten Sperrfrsit beträgt 5 Jahre, der Fragesteller ist 14.

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Wenn er 14 ist kann er nicht bestraft werden für eine tat die er mit 13 begangen hat. Also keine sorge es kann nichts passieren.

er kann nur für das bestraft werden für das was er mit 14 Jahren begangen hat


migebuff  29.04.2021, 07:22

Strafrecht hat nichts mit Verwaltungsrecht zu tun.

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