Gedrosselter Roller ohne Führerschein fahren?

6 Antworten

Hallo LoLgamer12344,

meinst du ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis? Das ist schon ein Unterschied.

Wenn du keine Fahrerlaubnis für Roller besitzt, brauchst du ihn auch gar nicht erst auf 25 km/h zu drosseln. Die Strafe ist die gleiche: Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bedeutet eine saftige Geldstrafe und eventuell wird deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt. Heißt, dass du ihn ggf. erst später machen darfst. Also eine Führerscheinsperre riskierst.

emesvau

Woher ich das weiß:Hobby

Hat der Roller nur 50ccm und fährt nicht schneller als 25kmh, dann brauchst du keinen Führerschein sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Hast du diese besagte Prüfbescheinigung nicht und du wirst erwischt, ist dies keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswiedrigkeit, welche mit einem Bußgeld von 20€ Bestraft wird. Fährt der Roller schneller als 25 Km/h brauchst du einen Führerschein, und wenn du keinen Führerschein hast ist es eine Straftat. Du kannst einen Roller führerschein bereits mit 15 machen. Damit kannst du dann bis 45Km/H schnell fahren. Oder du machst eine Prüfbescheinigung, diese ist wesentlich leichter und auch kostengünstiger, Beachte das du mit einer Prüfbescheinigung jedoch nur 25Km/h fahren darfst.

Du fährst dann wohl ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und somit auch ohne Versicherungsschutz, nehme ich mal an. Das kann einiges kosten.

migebuff  17.05.2022, 17:43

Die BE erlischt nicht, wenn er einen eintragungsfähigen Drosselsatz verbaut. Beim Einbau eines nicht eintragungsfähigen Drosselsatzes erlischt sie nicht zwangsläufig, sondern nur, wenn eine der drei in §19 Abs 2 StVZO genannten Varianten vorliegt.

Das angebliche "Fahren ohne Versicherrungsschutz" ist kein Straftatbestand. Ein Verstoß gegen §6 PflVG kommt nicht in Frage, wenn ein Versicherungsvertrag besteht.

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dann kann es sein, das dir verweigert wird in zukunft den Führerschein zu machen.

Also wirst du auch nie autofahren können.

Außerdem kann es zu einen Busgeld kommen

migebuff  17.05.2022, 17:44

Zitierst du bitte noch die Rechtsgrundlage, nach der eine 20€-Ordnungswidrigkeit zu einer lebenslangen Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis führt?

OT: Was passiert deiner Ansicht nach dann erst mit einem Falschparker?

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Du würdest trotzdem ein Strafe bekommen.

Und der Roller wird stillgelegt.

migebuff  17.05.2022, 17:43

Was wäre die Rechtsgrundlage für die angebliche "Stilllegung" des Rollers?

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SARO1953  12.08.2022, 14:21
@migebuff

Durch die Änderung, wenn sie nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, erlischt die Betriebserlaubnis.

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migebuff  12.08.2022, 14:27
@SARO1953

Für das Erlöschen der BE kennt die StVZO genau drei mögliche Gründe, nachzulesen in §19 Abs 2 StVZO.

Aus der Frage geht nicht hervor, dass einer davon erfüllt wäre.

Wird ein eintragungsfähiger Drosselsatz verbaut, entsteht dadurch weder eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, noch verschlechtert sich das Abgas/Geräuschverhalten - andernfalls wäre er schließlich nicht eintragungsfähig. Würde eine Gefährdung vorliegen, würde sie durch die Eintragung nicht plötzlich wieder verschwinden.

Bleibt als letzte Variante nur noch die Änderung der Fahrzeugart.

Sowohl Kleinkrafträder als auch geschwindigkeitsreduzierte Kleinkrafträder fallen in die niedrigste Klasse L1e-B, KKR "bis" 45 km/h.

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