Sperber ( moped ) ohne Motorrad Führerschein fahren ?

3 Antworten

Zum Glück nur mit min. Klasse A2 wen nicht A wen 0,2 KW/Kilo überschreitet mit den KINDER Schein A1 oder AM nicht .

1966 erschien in der DDR ein „offenes“ Kleinkraftrad, der Simson Sperber.

Ausstattung und Leistungsspitze fielen nüchterner aus als bei den westlichen Fahrzeugen der Zeit.

Die spitz ausgelegte Motorcharakteristik verlangte nach hohen Drehzahlen.

Als Besonderheit des Sperbers ist die aufwändige Ansaug- und Auspuffgeräuschdämpfung zu erwähnen, die in dieser Klasse nicht üblich war.

Wegen der Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h bedurfte es zu DDR-Zeiten eines Motorradführerscheins.


19Michael69  25.03.2018, 22:03

Was schreibst du wieder für einen Unfug?

Natürlich darf man den Sperber mit der Klasse A1 fahren.

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NEIN, das geht nicht !!!

Auf Grund seiner Geschwindigkeit fällt der Sperber NICHT unter die Ausnahmen, die man mit der Klasse AM fahren darf.

Mindestens die Klasse A1 ist erforderlich und die hat man nicht mit dem Autoführerschein (Klasse B).

Die S50 und S51 fahren offiziell nur 60 km/h und dürfen auch nicht schneller fahren.

Wenn doch ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

Viele Grüße

Michael

Ein Sperber fährt über 60 km/h, somit ist mindestens A1 erforderlich.


Peterpato89 
Fragesteller
 24.03.2018, 21:23

Eine simson s 51 fährt auch über 60 kmh und man kann die mit einem Auto Führerschein fahren.

Kann man das nicht irgendwie drosseln oder so. Damit ich auch ohne Motorrad Führerschein den sperber fahren kann?

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migebuff  24.03.2018, 22:28
@Peterpato89

Eine S51 fährt lediglich toleranzbedingt minimal schneller als die eingetragenen 60 km/h. Bei einer eingetragenen Geschwindigkeit von 75 km/h kannst du dich nicht auf irgendeine Serienstreuung berufen, wenn dich der Richter fragt, warum das Ding schneller als 60 läuft.

Ob man es drosseln kann, entscheidet der Sachverständige beim TÜV. Der Sperbermotor müsste baugleich mit dem alten aus der Schwalbe sein, evtl wäre sowas eintragungsfähig. Ist halt fraglich, ob du dann noch die Übergangsregelung für dich beanspruchen kannst. Die gilt für Kleinkrafträder der ehemaligen DDR. Du hast aber ein Kraftrad, welches erst nachträglich ein KKR werden soll. Somit wären wohl aktuelle Vorgaben anzuwenden, d.h. 45 km/h.

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PyroHenrik  25.03.2018, 07:34
@Peterpato89

Guck in die Papiere. Serienabweichung ist ok, aber wenn eine S51 75 fährt, ist das sehr wohl illegal. Es geht um die BBH, nicht darum, was man aus dem Motor rauskitzeln kann

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Knochi1972  26.03.2018, 00:48
@Peterpato89

Die Simson ist eine nationale Ausnahme, weil sie in der DDR gefahren werden durfte und sonst alle die Klasse A1 hätten machen müssen.

Diese Regelung gilt aber nur für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1999 eine Fahrerlaubnis hatten, und auch nur in Deutschland.

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migebuff  26.03.2018, 07:52
@Knochi1972
Diese Regelung gilt aber nur für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1999 eine Fahrerlaubnis hatten

Wenn das so ist, kannst du sicher auch die Rechtsgrundlage zitieren.

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Knochi1972  31.03.2018, 23:32
@migebuff

Ja, es ist § 76 Nr. 8b) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), wobei ich mich evtl. korrigieren muss dahingehend, dass das Zulassungsdatum der Simson entscheidend ist, nicht wann die Fahrerlaubnis erworben wurde

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