Soziale Arbeit in der DDR?

2 Antworten

Was meinst du mit sozialer Arbeit? Arbeit mit Alten, Behinderten usw.? Da könnte ich dich zunächst an die Arbeit der Kirchen (vor allem "Innere Mission", da in der DDR hauptsächlich die evangelische Kirche vertreten war) verweisen. Sie wurden zudem mit Geldern aus den Partnergemeinden der Bundesrepublik unterstützt, vor allem, was die Einrichtung betraf. Die Arbeit mit Behinderten und Suchtkranken lag lange Zeit allein in den Händen der Kirchen, erst in den letzten Jahren der DDR begannen auch staatliche Stellen, sich darum zu kümmern.

Den ersten Kindergarten für geistig behinderte Kinder gründeten in unserer Stadt einige Frauen mit kirchlicher Unterstützung, der Staat zog erst später mit einem solchen Kindergarten nach. Inklusion war damals noch ein Fremdwort, Behinderte wurden separat betreut, Kinder mit Down-Syndrom galten von vornherein als nicht schulfähig. Allerdings ließ man sie im Erwachsenenalter einfache Arbeiten verrichten, soweit sie dazu in der Lage waren, und eigenes Geld verdienen. In den Heimen gab es ebenfalls Arbeitsmöglichkeiten, das war so etwas wie die geschützten Werkstätten heute. Ich erinnere mich daran, dass Mitarbeiter eines solchen Heimes von von einem ihrer Bewohner erzählten, der in einem normalen Arbeitskollektiv arbeiten konnte. Auf Grund seiner geistigen Behinderung wurde er jedoch so lange von seinen Kollegen gehänselt, bis er sich das Leben nahm. Von da an entschlossen sie sich, niemanden aus dem Heim mehr außerhalb arbeiten zu lassen.

Altenpflege (s. Volkssolidarität) gab es sowohl von staatlicher als auch von kirchlicher Seite aus, die Arbeit mit Kindern (Kinderkuren und Kindergärten) wurde zum größten Teil von staatlicher Seite organisiert, es gab aber auch kirchliche Kurheime und Kindergärten. Es gab auch kirchliche Krankenhäuser.

Die sozialen Einrichtungen der Kirchen (Krankenhäuser und Heime) wurden vom Staat bezuschusst, vor allem, was die Löhne und Ausbildungskosten der Mitarbeiter betraf. Das galt jedoch nicht für kirchliche Kindergärten, Kirchenmusikschulen und Kinderkurheime. Eine Krankenschwester, die ihre Ausbildung in einem evangelischen oder katholischen Krankenhaus begann, erhielt am Ende einen staatlich anerkannten Abschluss und konnte überall arbeiten. Eine Kinderdiakonin konnte dagegen nicht an einen staatlichen Kindergarten wechseln.