Sonderwünsche beim Hausbau?

9 Antworten

Ihr habt eine Bauleisungsbeschreibung, wo klar geregelt ist, was ihr für die Summe X bekommt.

Solltet ihr nun Extrawünsche haben, muss dieser Vertrag neu aufgesetzt und von BEIDEN Parteien unterschrieben werden.

Wenn dieses nicht der Fall ist, bleibt weiterhin der alter Vertrag bestehen und hat seine Gültigkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

helga5656 
Fragesteller
 05.10.2020, 09:41

Genau ja, wir haben ja sozusagen nicht schriftlich zugestimmt für die Extrawünsche nur mal nachgefragt, wie viel es kosten würde. Kann ich jetzt ihm eigentlich sagen, dass das rechtlich nicht okay ist und wir zahlen für die Sonderwünsche nichts?

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GutenTag2003  05.10.2020, 09:55
@helga5656
und wir zahlen für die Sonderwünsche nichts?

In diesem Fall würde ich das als Bauunternehmen, zurückbauen. Dann zahlust Du nichts, hast aber auch keine erfüllten Sonderwünsche.

Warum versuchst Du Dich nicht gütlich zu einigen ?

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Wenn Du das angeordnet hast mußt Du die Sonderwünsche auch bezahlen.

Nun liegt es daran es zu beweißen, daß Du es nicht ausdrücklich verlangt hast sondern nur gefragt hast.

Demnach solltest Du Dich um einen Anwalt bemühen und die Extraleistungen zunächst nicht bezahlen. Ich würde sie als Zusatzleistung deklarieren die nie konkret angeordnet wurden und somit auch nicht zu bezahlen sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

helga5656 
Fragesteller
 05.10.2020, 09:42

Ja also ich hab ein Mail, wo ich bei der Immobilienfirma nachgefragt habe, ob das möglich ist dort steht auch drinnen, dass ich mal nur frage wie viel es kosten würde aber nicht drinnen, dass ich sie sofort haben will

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albatroz1102  05.10.2020, 09:44
@helga5656

Diese Mail ist wichtig und würde ich mir ausdrucken und damit zum Anwalt gehen. Du kannst somit jede Menge Geld sparen für Leistungen die Du nicht zu bezahlen hast, denn ich bezweifle daß die das Rückgängig machen werden. Somit wird das auf einen Vergleich hinaus laufen in dem Du viel Geld sparen kannst.

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Hallo,

natürlich hast du Rechte - das Problem dabei ist aber immer, Recht zu bekommen.

Wenn du die Sonderwünsche u.U. einfach aufgeschrieben hast und nur mündlich (womöglich ohne Zeugen) mit dem Bauleiter gesprochen und nach möglichen Kosten gefragt hat, er dies aber direkt als Arbeitsauftrag interpretiert hat - und aus der schriftlichen Aufstellung auch nichts anderes hervorgeht - dann wird es eher schlecht aussehen zu beweisen, dass es sich nur um eine Anfage, und nicht um den Auftrag gehandelt hat.

Wenn alles natürlich nur mündlich geschehen ist, dann sieht es wiederum anders aus, denn dann müssten beide Seiten beweisen, was nun abgesprochen oder eben nicht abgesprochen war.

Ohne weitere Infos ist deine Frage so also kaum zu beantworten.

Ich habe den Bauleiter gefragt, wie viel die Sonderwünsche extra kosten würden.

Was im Umkehrschluss allerdings bedeutet, du hast der Firma die Wünsche vermutlich schriftlich mitgeteilt.

So wie ich das kenne muss er mir zuerst ein Angebot stellen und dann stimme ich zu,

Nein, nicht zwingend. Da kommt es auf den genauen Wortlaut an - und natürlich die Frage, wer belegen kann, was tatsächlich vereinbart wurde. Wenn dein Wunsch nach einem Angebot auch als Änderungsauftrag (Sonderwunsch) interpretiert werden konnte, sieht es da eher schlecht für dich aus.

Und da der Rückbau - wenn du dich weigerst, das abzunehmen - nur den Weiterbau verzögern und nutzlose weitere Kosten produzieren dürfte, solltest du dich tunlichst gütlich mit dem GU einigen.

Moral: Derartige Kommunikation grundsätzlich in Zukunft nur in Schriftform führen.

Normalerweise wird bei sowas ein Werkvertrag abgeschlossen wo alle Arbeitsgattungen ausgeschrieben und an Unternehmen vergeben werden.

Wenn nun etwas vom Leistungsbeschrieb abweicht muss dies vom Bauherr freigegeben werden. Wenn dies nicht der Fall ist kann der- oder diejenige welche verantwortlich ist dies selbst bezahlen.

Die Frage ist gibt es einen Werkvertrag? Würde am besten einen Anwalt anfragen, die 1-2 Stunden Beratung ist es sicher wert.


helga5656 
Fragesteller
 05.10.2020, 09:40

naja also es gibt nur den Kaufvertrag und dazu die Bau- und Leistungsbeschreibung. Zu den Sonderwünschen gibt es gar nichts wirklich nichts.

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Acidbrain  05.10.2020, 09:41
@helga5656

Und welcher Norm unterliegt der Kaufvertrag? Resp. ist dies eigentlich in/im den Baunormen/Baurecht geregelt.

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helga5656 
Fragesteller
 05.10.2020, 09:45
@Acidbrain

puh gute frage also das österreichische Baurecht sicher

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Acidbrain  05.10.2020, 09:46
@helga5656

Schau mal dort rein, sollte dort drin geregelt sein. Aber wie gesagt würde dazu einen Anwalt kontaktieren.

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helga5656 
Fragesteller
 05.10.2020, 09:47
@Acidbrain

danke dir vielmals, beruhigt mich gerade sehr, dass so viele Leute gleich sofort zurück geschrieben haben, da fühlt man sich nicht mehr allein :)

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