Sollten Angestellte künftig eine zusätzliche Abgabe zahlen, mit der die Besoldung und Pension von Beamte bezahlt werden?

13 Antworten

Beamte werden aus der Steuerkasse bezahlt und die wird von u.a. den Angestellten bereits gefüllt.

Eine "zusätzliche" Abgabe müsste demnach ja eine spezielle "Beamtensteuer" sein - aber Steuern sind nicht zweckgebunden und somit gar nicht möglich.

Aber wenn du deinem Lieblingslehrer etwas Spenden willst, frag ihn einfach nach seiner PayPal Adresse.

HugoHustensaft  29.08.2023, 07:10

Wobei der Lehrer das nicht annehmen dürfte ...

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Sollten Angestellte künftig eine zusätzliche Abgabe zahlen

Machen die doch schon und viele andere auch. Das nennt sich Steuern. Davon werden die Beamten bezahlt.

Ich weiß gar nicht, was die Menschen gegen Beamte haben, die tun doch gar nichts.

Wird ein Beamter von einer Schnecke verfolgt. Dreht der Beamte sich um und sagt zur Schnecke: "Hetz mich nicht".

Lehrer und andere Beamte leisten sehr wichtige Arbeit und erhalten dafür meist sehr geringe Vergütung,

Das ist bei Krankenschwestern und vielen anderen genauso...

daher sollten Angestellte aus Solidarität einen Teil der Erhöhung tragen.

...da werden sich die Krankenschwestern und viele andere freuen.

Wenn die Angestellten solidarisch sind, machen sie das dann ja auch.

und erhalten dafür meist sehr geringe Vergütung

Das ist nicht richtig. Aufgrund der fehlenden Sozialabgaben sind zwar die Brutto-Summen bei Beamten eher niedrig, netto stehen sie aber meist deutlich besser da als vergleichbare Angestellte.

Man vergleiche einfach mal das Netto-Einkommen eines Angestellten im öffentlichen Dienst mit einem Beamten vergleichbarer Qualifkation, z.B. eines angestellten Lehrers (E13) mit einem verbeamteten Lehrer (A13).

Und von Pension vs. Rente haben wir da noch gar nicht gesprochen. Wenn man also einen Ausgleich einführen wollte, wäre es, rein finanziell gesprochen und unter Vernachlässigung der sonstigen Aspekte, eher ein Transfer von den Beamten zu den Angestellten, aber keinesfalls anders herum.

HugoHustensaft  29.08.2023, 07:13

Na ja, der Unterschied ist vor allem, dass die Beamten ihre Teilkrankenversicherung von ihrem Nettogehalt bezahlen müssen, was dann die Einkommensdifferenz wieder relativiert, zumal es keine kostenfreie Familienversicherung gibt.

Und was die Pension angeht: Beschäftige Dich mal mit der Reform des Bundesbesoldungsgesetzes 1957, damals wurden die Beamtengehälter bewusst um den damaligen Satz des Rentenversicherungsbeitrages niedriger angesetzt, indirekt zahlen die also auch Beiträge, eben nicht zur Rentenversicherung, aber zur staatlichen Pensionsvorsorge.

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MertIs  29.08.2023, 10:02
@HugoHustensaft

Die alte Leier. Auch nach Berücksichtigung der Kosten für die (Teil-)Krankenversicherung bleiben verbeamteten A13er mehrere hundert Euro mehr als eine angestellten E13er. Es ist doch frei einsehbar, verstehe nicht was es da immer zu leugnen gibt, bei Steuerklasse 1 hat der A13er ca. 1000€ mehr als ein E13er, (m)eine PKV für die 50% kostet unter 400€...

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HugoHustensaft  29.08.2023, 12:35
@MertIs

Dann hast Du Glück, hattest ein niedriges Einstiegsalter und warst damals kerngesund, hast keine Frau und keine Kinder, die Du ebenfalls versichern musst ...

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Nein.

Und hierzu

Lehrer in Deutschland verdienen beispielsweise deutlich weniger als Schweizer Lehrer.

sei noch gesagt: ja, das wird wohl stimmen. Genauso wie jeder andere in der Schweiz mehr verdient als in Deutschland. Und dafür auch mehr ausgeben muss, weil alles deutlich teurer ist. Vielleicht sollten wir die Lehrerbesoldungen eher anpassen an die in Kambodscha. Oder Afghanistan. Oder Somalia. Nein? Natürlich nicht, macht keinen Sinn, genauso wenig wie die Angleichung an die Schweizer Zahlen.