Umfrage: Azubis nach Mindestlohn bezahlen?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Nein, weiterhin nach Ausbildungsvergütung 69%
Die Ausbildungsvergütung gehört erhöht 23%
Andere Antwort... 8%
Ja, sie sollten auch nach Mindestlohn bezahlt werden 0%

9 Antworten

Nein, weiterhin nach Ausbildungsvergütung

Du machst nicht das selbe in der Ausbildung wie die ausgelernten Kräfte. Zudem richtet sich die Bezahlung auch nach der Qualifikation und die ist bei Azubis faktisch nicht vorhanden.

Nein, weiterhin nach Ausbildungsvergütung

"obwohl man oftmals genau die gleichen Tätigkeiten ausübt"

Das kann ich insbesondere im ersten Lehrjahr absolut nicht unterschreiben.

Teilweise noch komplett das 2. dazu. Azubis verursachen immer sehr viel Aufwand und extra Arbeit (was ja auch okay ist). Zudem fallen sie regelmässig wegen der Berufsschule aus und dürfen in vielen Situationen gar nicht alleine gelassen werden.

Die Vergütungen sind in der Regel so, dass man sehr wohl in einer WG unterkommt - zudem kann man BAB beantragen wenn man wegen der Ausbildung wirklich umziehen muss.

Nill  16.02.2023, 19:54

Ein konditor bekommt 400€ wie soll man davon leben?

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LePetitGateau  16.02.2023, 19:56
@Nill

Das stimmt schon nicht, denn die Mindestausbildungsvergütung liegt bei 620 € brutto (wie netto). Dazu Kindergeld + eventuell BAB wenn denn ein Auszug wirklich notwendig (!!!) ist.

Vergütung + Kindergeld sind schon 870 € -- davon kann man prima auf kleinem Fuß leben.

Als Azubi sollte man auch nicht erwarten, dass man in der Zeit ausziehen kann. Das ist schlichtweg überzogen

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Nill  16.02.2023, 20:09
@LePetitGateau

Die neisten liegen zwischen 600 und 750 Euro monatlich. Ausnahmen nach unten gibt es beispielsweise beim Beruf des Konditors mit rund 400 Euro und nach oben beim Maurer mit 963 Euro.

Und naja bafög

Deine eltern haben vor 2 jahren eine pizza mit einer extraportion käse bestellt, du bist nicht bedürftig

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LePetitGateau  16.02.2023, 20:38
@Nill

Und nochmal: Es gibt eine Mindestausbildungsvergütung. Diese liegt bei 620 €.

Und lesen kannst du ebenso nicht, oder wo liste ich hier Bafög auf?

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Nein, weiterhin nach Ausbildungsvergütung

Auszubildende sind keine vollwertigen Arbeitskräfte. Es gibt Berufe mit einem sehr hohen Berufsschulanteil und Zeiten in überbetrieblichen Ausbildungszentren. In der Industrie werden häufig Lehrwerkstätten betrieben und im ersten Ausbildungsjahr sind dann die Auszubildenden gar nicht wirklich im Betrieb tätig.

Das deutsche Ausbildungssystem ist super. Für die Auszubildenden, aber auch für die Betriebe. Das soll es auch bleiben. Wir haben mittlerweile relativ hohe Ausbildungsvergütungen, aber auch, wie ich finde, größtenteils faire Ausbildungsvergütungen.

In den USA kannst du für solche Ausbildungen gerne mal 6 stellige Beträge zahlen. Hier kriegst du sogar noch eine Vergütung zu den erworbenen beruflichen Qualifikationen. Tolle Sache!

Nein, weiterhin nach Ausbildungsvergütung
  1. Azubis sind nicht immer im Unternehmen, sie sind auch an der Berufsschule.
  2. Studenten müssen auch klar kommen.
  3. Als junger Mensch hat man i.d.R. keine Familie zu ernähren.
  4. Azubis haben erst mal keine Ahnung von dem, was sie machen sollen.
  5. Zum Mindestlohnwürde kaum noch ein Unternehmen junge Menschen ausbilden.
Nill  16.02.2023, 19:52
  • Studenten verdienen im Normalfall nach dem studium mehr
  • Sie bekommen mehr beihilfen
  • Sie arbeiten theoretisch im Normalfall und erwirschaften nichts in gegensatz zu lehrlingen
  • Sie genießen vielerabatte die lehrlinge nicht bekommen und schüler auch nicht

.

man kann mit 12 schwanger werden so im Durchschnitt, warum soll ein 18 jährige keine familie haben können?

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Jespa666  16.02.2023, 19:57
@Nill

Welche "Beihilfen" und Vergünstigungen bekommen denn Studenten? Meinst du BAFöG? Das bekommen nicht alle.

Duie meisten Lehrlinge erwirtschaften auch nichts und bekommen trotzdem Geld vom Unternehmen. Wenn Lehrlinge so ein gutes Geschäft für die Unternehmen wären, dann würde doch jeder Ausbilden ohne Ende und nach der Lehre alle entlassen. Es müsste Unternehmen geben, die nur aus Azubis bestehen.

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Nill  16.02.2023, 20:12
@Jespa666

Billigere öffis, studentenrabbatte bei vielen anbietern, billigere telefontarife,...

Doch lehrlinge erworschaften oder glaubst du die schaun nur zu?

.

Ja is aich bei einigen unternehmen dercfall

Zb xxxlutz, die stelln pro filiale jedes jahr 3 ein und behalten tun sie nach der ausbildung 0 - 1

Oder ein kunpel war im gartenbau, 3 lehrlinge und 5 mittarbeiter und er musste voll arbeiten und länger als gesetzlich erlaubt

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Nein, weiterhin nach Ausbildungsvergütung

Hallo,

insbesondere in handwerklichen Ausbildngsberufen müssen Azubis zwar teilweise durchaus ähnlich hart wie ein Hilfsarbeiter ran, aber insbesondere in den ersten 1-2 Ausbildungsjahren fehlt es halt auch noch deutlich an betrieblicher Wertschöpfung.

Baut ein Hiwi mehrfach Mist, oder leistet er wertschöpferisch, bzw. ablauftechnisch zu wenig, ist er ganz schnell weg vom Fenster. Einem Azubi werden jedoch genau diese Schwächen während seiner Ausbildung insbesondere Anfangs noch zugestanden. Ganz zu Anfang kostet ein Azubi nahezu jedem Betrieb also erst mal Geld, statt gewinntechnisch etwas einzubringen.

Gesellen müssen bezahlte Arbeitszeit in Kontrolle, Einweisung und Nachbesserung von fehlerhaften Arbeiten des Lehrlings einsetzen, oder der Betrieb muss gesondert auch selbst bezahlte Ausbilder anstellen.

Eine Ausbildung bedeutet insbesondere für Kleinbetriebe ein recht hohes Kosten- / und Betriebswirtschaftsrisiko, und genau deswegen wurde die Vergütung seit je her nicht mit einer Arbeitsentlohnung pro Stunde für normale Angestellte gleichgesetzt.

Nahezu jede Ausbildung bringt aber gegenüber den Sozialleistungs-Regelsätzen mindestens gleiche, meist eine höhere Ausbildungsvergütung. Je nach finanzieller Situation des Elternhauses, Wohnsituation und Alter gibt es dann ggf. noch diverse Möglichkeiten der Aufstockung mit Kindergeld ( allgemein ), Berufsausbildungsbeihilfe ( BAB ), ggf. auch Wohngeld, oder Aufstockung durch Sozialleistungen nach SGB II.

LG