Welcher Freibetrag gilt für die Ausbildungsvergütung?


09.07.2023, 11:43

Nachtrag: Es ist wohl so, dass der erhöhte Grundfreibetrag auch für Azubis unter 25 gilt, was nicht gilt ist, dass das gesamte Einkommen bzw. die gesamte Vergütung in den "Schulferien/Urlaub" behalten werden darf wie es ja neuerdings bei Schülern und Schülerinnen der Fall ist.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das mit dem Nebenjob gilt in Bezug auf Schüler und Studenten, weil diese ja im Regelfall nicht wie ein Azubi eine Vergütung bekommen.

Es wäre dann schon ein Unding, sollte diese Regelung dann nicht für eine Azubivergütung gelten und dann über diesen erhöhten Grundfreibetrag dann deine genannten 20 %, 30 % und 10 % vom Brutto.

Selbst bei einem Freiwilligendienst besteht ja nun unter 25 Anspruch auf den erhöhten Grundfreibetrag von 520 €.

Du kannst im Internet ja selber noch einmal suchen und nachlesen, gibst Du einmal ein, Fachliche Weisungen Paragraf 11 SGB - ll, musst aber auf die geänderte Version ab 1. Juli 2023 achten, da kannst Du denke ich ab Seite 50 dann etwas zum Nachlesen finden.

RumblerLaw 
Fragesteller
 09.07.2023, 13:07

Vielen Dank für den Hinweis mit der Fachlichen Weisung!

Der hat mir meine Fragen beantwortet und erklärt, warum in einigen Artikeln stand warum der "Freibetrag" nicht für die Azubivergütung gilt. War wohl nicht ganz genau ausgedrückt und es war wohl gemeint dass die Einnahmen in den Ferien bzw. Urlaub nicht privilegiert sind, wie es ja neuerdings bei Schülern der Fall ist.

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isomatte  09.07.2023, 19:16

Danke dir für deinen Stern !

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Soweit ich die Gesetzesänderungen verstanden habe, gilt seit Juli für Schüler, Azubis und Studenten unter 25 ein erhöhter Freibetrag auf Erwerbseinkommen in Höhe von 520 € mtl.. Zzgl. weiterer 30% bis 1.000 € und der 10% ab 1.000 € bis 1.200 €.

Sollte also auch für eine Ausbildunsgvergütung gelten.