Sollte Sicherungsverwahrung außer für Mord und Vergewaltigung abgeschafft werden?
Es kann doch nicht sein, dass Menschen nach Verbüßen der Haftstrafe noch in die Sicherungsverwahrung kommen wegen Steuerhinterziehung, Betrug, Drogenhandel ..
Teilweise sitzen einige bis an ihr Lebensende in Sicherungsverwahrung. Ein Typ bekam wegen gewerbsmäßigen Drogenhandel 6 Jahre Freiheitsstrafe, und sitzt nun seit 20 Jahren - und vermutlich noch bis Lebensende - in Sicherungsverwahrung.
8 Antworten
Es kann doch nicht sein, dass Menschen nach Verbüßen der Haftstrafe noch in die Sicherungsverwahrung kommen wegen Steuerhinterziehung, Betrug, Drogenhandel ..
Ist das so? Hast du Beispiele und Quellen?
Teilweise sitzen einige bis an ihr Lebensende in Sicherungsverwahrung.
Dann auch nur, wenn sie auch nach Verbüßen der Haftstrafe eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Teilweise sitzen einige bis an ihr Lebensende in Sicherungsverwahrung. Ein Typ bekam wegen gewerbsmäßigen Drogenhandel 6 Jahre Freiheitsstrafe, und sitzt nun seit 20 Jahren - und vermutlich noch bis Lebensende - in Sicherungsverwahrung.
Wenn die Sozialprognose schlecht ist, dann ist Sicherheitsverwahrung das einzig probate Mittel, die Gesellschaft vor solchen Individuen zu schützen. Ansonsten ist unsere Justiz auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft ausgerichtet. Bei einigen ist das aber leider nicht möglich.
Zum Vergleich. Wie würde man sich verhalten, bei einem Typen wie Anders Breivik, der 77 Menschen erbarmungslos erschossen hat? So jemand darf nicht hingerichtet werden, aber auch nie wieder auf freien Fuß kommen.
Die Konsumenten haben selber das Zeug genommen, die Drogenhändler sind nicht so schlimm wie die Mörder.
Die Konsumenten haben selber das Zeug genommen,
Waren sich die Konsumenten über die Risiken im klaren?
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Wenn die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegeben sind, spricht nichts dagegen
Warum hast du ein Problem damit? Wer sich in der Weise strafbar macht, der muss einfach damit rechnen.
Zudem kommt man dann nicht so einfach in die Sicherungsverwahrung. Da war dann och etwas anderes im Spiel.
Nein, Drogen reichen auch oft als Ersttäter, da ist das Gesetz knallhart, vor allem wenn es um Drogen im kg Bereich geht.
Nein……
https://www.youtube.com/watch?v=mDk1JIrYJRo&ab_channel=KabelEinsDoku
Das Gesetz sagt doch dass bereits bei einer Freiheitsstrafe ab 2 Jahren die Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann ? Gibt es da nicht ein Gesetz ?