Sollte das Schutzalter bei großem Altersunterschied angehoben werden?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Nein, sollte bei 14 bleiben 59%
Ja, auf 16 32%
Ja, auf 18 5%
Ja, noch höher 5%

4 Antworten

Ja, auf 16

Ja , ggf könnte man 15 nahmen , 14 ist schon sehr jung gibt schon 14 jährige welche von 19/ 20 jährigen manipuliert wurden und dann zum Phychologen müssen.

Allerdings bin gegen 18 wie in den USA denn so ab 16 / 16 wissen Jugendliche was sie wollen und es gehört auch dazu freie Partnerwahl, wird zwar die Eltern schockieren bei sehr grossen Unterschied zwischen 17 und 47 od gar noch mehr ca. 30 Jahre, aber denke wenn es freiwillig ist können diese es einschätzen.

Mit 14 die ältere Person ein tolles Auto , ein Geschenk hier , ein Geschenk da , macht schon irgendwie eine subjektive mentale Abhängigkeit.

Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 21:45

Kann man so sehen, aber es muss ja nicht unbedingt so sein, dass die ältere Person die Jüngere ausnutzt.

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Schlauerfuchs  03.11.2023, 21:53
@Inkognito-Fragesteller

Ja , aber mit 14 ist schon estas früh.

Plötzlich 14 und erlaubt etc.

So wie 18 plötzlich Volljährig ohne Ahnung von Vertragsrecht, dies und das , so läuft es mit 14 auch plötzlich strafmündig, sexuell selbstbestimmt.

Können einige kesse Personen meistern , klüger sein , als Ältere, aber andere scheitern plötzlich .

Der Gesetzgeber muss irgendwie den Mittelweg finden .

Ggf. wenn es auf 16 angehoben würde, dass es kein Offizielles Delikt ist, welches vom Amts wegen verfolgt wird, sondern auf Antrag des / der Jugendlichen.

Wenn es klappt und nie der Antrag gestellt wird , ok so sei es.

Aber dass Leute zu aufdringlich und offensiv in der Altersklasse werben eben schneller in ihre Schranken gewiesen werden können ..

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 21:57
@Schlauerfuchs

Naja in Österreich, wäre es zum Beispiel so, dass 13 Jährige schon Geschlechtsverkehr mit Personen haben dürfen, die bis zu 3 Jahre Älter sind. Ab 14 dann auch mit deutlich Älteren. So wäre zumindest nicht"plötzlich" mit 14 legal, falls du das meintest. Wäre das nicht auch eine Idee ohne das Schutzalter anzuheben?

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Schlauerfuchs  03.11.2023, 22:15
@Inkognito-Fragesteller

Ggf ja .

Schweiz hat Schutzalter 16, die dürfen dann mit 16 alles , Sex kaufen, Sex verkaufen was in D verboten ist und unter 16 eben plus , minus 3 , als 16 zu 13 , 18 zu 15 ok .

Ab 16 dann alles, auch das was in D noch bis 18 eingeschränkt ist auch ein Weg .

Kanada 16 , darunter plus / minus 5 . 12 zu 17, 15 zu 20 auch ok.

D ist 14 , aber so plötzlich, sicher könnte man es irgendwie lösen , nicht immer Stichtage , " wie " ex and hop" sondern hineinwachsen.

Das war die Merkel Politik. ( 2005 bis 2021 )

Sex ab 14 .

Rauchen von 16 auf 18 , rauf .

Nacktfotos von 16 auf 18 rauf, vorher war es ab 16 erlaubt , Bravo Bodycheck etc, 1978 und 1984 war eine 16 jährige im Playboy.

Also ich spreche hier von Fotos nicht von Pornos . Da sollte 18 sein und bleiben .

Jetzt ist ab 16 Bier , Wein etc , dann ab 18 was härteres wollen auch viele 18 machen .

Warum? So können die Leute hineinwachsen , sieht man ja in Frankreich, wo es bei 18 liegt , dann jedes Wochenende " voll unter den Tresen " in D seltener, weil die Leute lernen zu trinken , durch die Staffelung .

So ist eben die Frage ab wann erlaubt man Stück für Stück etwas was zum Erwachsen werden gehört um die Person zum einen darauf vorbereit , zum anderen schützt.

Alles verboten und plötzlich alles erlaubt über Nacht ist der falsche Weg.

Eher Stück für Stück freigeben .

Da es ja umd Personen zwischen 14 und 16 geht , könnte man ja an den Schulen Fragebögen verteilen, dies anonymisiert einsammeln und das zum Gestz machen was die Betroffenen möchten , od zumindest die Mehrheit dieser .

Statt irgendwelche Juristen und Politiker entscheiden lassen .

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 22:21
@Schlauerfuchs
Da es ja umd Personen zwischen 14 und 16 geht , könnte man ja an den Schulen Fragebögen verteilen, dies anonymisiert einsammeln und das zum Gestz machen was die Betroffenen möchten , od zumindest die Mehrheit dieser

Bloß, wenn es tatsächlich so wäre, dass sie noch nicht in der Lage wären über solche Beziehungen zu bestimmen, wieso sollten sie in diesem Falle in der Lage sein über ganze Gesetze zu bestimmen, die so etwas regeln??
Wenn sie allerdings dazu fähig wären, so wäre dies ein sinnvoller Ansatz, jedoch wird dies von Person zu Person unterschiedlich sein.

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Schlauerfuchs  03.11.2023, 22:26
@Inkognito-Fragesteller

Sagen wir es so, sie wissen ohne dass jemand um sie wirbt , was sie wollen od nicht wollen was frei entschieden ist .

Denn sonst das tolle Auto das Geschenk nicht verboten und irgendwie wird aus Nein , unsicher Jein und es passiert.

Das ist dann das Problem welches sich fortsetzen kann seelisch

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 22:30
@Schlauerfuchs

Wenn der Sex durch solche Manipulationen statt findet, ist es auch jetzt schon verboten, da dies als Ausnutzen der "fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" gehört (§182 abs. 3 StGB). Ein Anheben der Schutzaltersgrenze wäre somit nicht nötig, denn ich sehe keinen Grund dafür warum es auch in solchen Fällen verboten, sein sollte, wo die Jugendliche das von Vornherein auch ohne "Geschenke" wollte. Einige Jugendlich haben nunmal auch Interesse an deutlich Älteren.

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Schlauerfuchs  03.11.2023, 22:35
@Inkognito-Fragesteller

Naja ob man Zuwendungen, welche nicht unter Bezahlung fallen schon als solche verwerten kann ist juristisch umstritten.

Wohl eher nicht .

Da muss schon ein Phychologe reifeverzögerung attestieren .

Ja Interesse, Freundschaft, od Sex .

Od Freundschaft und dann Sex um diese zu halten , schwierig und sehr kompliziert um es juristisch eindeutig zu beantworten.

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 22:43
@Schlauerfuchs

In deinem Anliegen geht es ja explizit darum, dass Jugendliche durch Erwachsene ohne physischen Zwang dazu gebracht werden Sex zu haben, obwohl sie das nicht wollten. Genau das umfasst doch der §182 abs. 3 StGB. Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zu sexuellen Selbstbestimmung heißt ja, dass sie ihren ursprünglichen Willen (zum Beispiel durch Manipulation) nicht durchsetzen konnten. Das Werben mit einem Auto kann schon darunter fallen.

Ist denn deiner Meinung nach jede sexuelle Handlung zwischen einer 14 Jährigen und einer deutlich älteren Person moralisch verwerflich?

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Schlauerfuchs  03.11.2023, 22:57
@Inkognito-Fragesteller

Nein.

Kann auch bei 17 zu 14 passieren .

Ist eher die eigene Wahrnehmung im Bekanntenkreis.

Die Tochter eine Arbeitskollegen hätte sich in eine 20 jährigen verlieb, fällt also nicht einmal darunter , noch U 21.

Aber sie war verliebt, denn er wenn Du weiter mitfahren willst dann , sonst sich ich mir eine Gleichaltrige etc.

Dann passierte es ohne , dass sie reif war, die hätte dann 2 Jahre lang massive ähnliche Probleme.

Was fast eine Vergewaltigung, weil er sie beim bls3n in seinen Auto runter gedrückt hat .

Der Paragraph mit ü 21 griff nicht , Vergewaltigung auch nicht , sie das Auto ja das Auto verlassen können , als er sein Teil ausgepackt hat hat , stattdessen hat sie sich auch ausgezogen und rübergebeugt, dass er sie dann runtrgedrückt und " abgefüllt " hat gehörte laut Staatsanwaltschaft Nürnberg zum sexuellen Spiel, dass sie aber 40 cm darüber noch am überlegen war und 2 Jahre in psychologischer Behandlung war, interessierte niemand.

Die Sta- Nbg hat es ein Woche später damals nach 170 II StPO eingestellt.

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 23:05
@Schlauerfuchs

Das hört sich schlimm an. Aber das zeigt eben, dass nicht nur deutlich ältere Personen negativ auf Jüngere einwirken, sondern auch nur leicht ältere (hier noch unter 21) ebenfalls unter Umständen traumatische Spuren hinterlassen können. Sollte man die Frage ob eine solche Beziehung Missbrauch ist nicht viel eher anhand den konkreten Umständen und nicht (nur) anhand des Altersunterschiedes beantworten???
Ich könnte mir Vorstellen, dass es auch Beziehungen zwischen einer 14 Jährigen und einem 30 Jährigen gibt, welche deutlich weniger traumatisch sein können als die oben genannte.

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Schlauerfuchs  03.11.2023, 23:15
@Inkognito-Fragesteller

Ja kann sein , kommt immer auf den Charakter der Person an .

Bei rauf auf 15 wäre es auf jeden Fall strafbar gewesen. Auch für den 20 Jährigen, daher das Argument.

Auch ist es ein Problem, dass wegen den ganzen CSI Serien schon 20 bis 30 jährige mit 17 od sogar 18 jähriger Freundin , als Pädophil beschimpft werden , völlig absurd.

Psychologisch ist es wenn jemand auf Personen vor Eintritt der Pupertät steht .

Strafrechtlich in D weicht das schon ab, wenn eine Person über 18, etwas sexuelles mit einer Person unter 14 hat .

Läuft also schon mal anders als die Phychologie, da mit 13 die Pupertät eingesetzt hat .

Ok wir sollten die Kinder schützen .

Dafür wenn jemand darauf steht und es nie auslebt ist es strafrechtlich ohne Belang .

Kinder müssen halt geschützt werden.

Und beim Übergang Kind / Jugendliche/r auch irgendwie.

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 23:27
@Schlauerfuchs

Kann man es, bei Jugendlichen nicht aber auch ausleben ohne der jüngeren Person zu schaden?? Ein Leben lang auf Sexualität zu verzichten verursacht ebenfalls starke psychische Probleme. Beides ist daher abzuwägen. Gerade bei schon 14 Jährigen Personen bin ich jedoch der Meinung, dass eine Beziehung zu deutlich Älteren nicht unbedingt schädlich sein muss, sondern nur wenn es zu Manipulation kommt. Das hat die Ältere Person jedoch selbst in der Hand. Wäre es in solchen Fällen nicht daher der Weg des geringsten Übels (wenn man beide Seiten berücksichtig), wenn die ältere Person sein Bedürftnis nur so ausleben darf, dass sie den Willen der jüngeren nicht untergräbt, indem er sie nicht manipuliert oder sonst wie ausnutzt??

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 23:29
@Schlauerfuchs

Hättest du denn ein Bestreben daran etwas zu ändern?

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Schlauerfuchs  03.11.2023, 23:32
@Inkognito-Fragesteller

Weiss nicht , bin nicht betroffen.

Ist nur meine persönliche Meinung, dass ist 14 zu junge finde, egal ob gleich alt, od 14 zu 60 ....

Denke 15 od 16 sollte das Schutzalter schon sein .

Werde aber auch keine Petition schreiben deswegen .

Ist eben meine private Meinung.

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 23:37
@Schlauerfuchs

Okay, da hat jeder eine andere Meinung, was ja auch okay ist, jedoch muss man bedenken, dass man nicht alle Jugendlichen in einen Topf werfen darf, da es 14 Jährige gibt die fast noch im Sandkasten spielen und andere, welche kaum (auch mental) von einem 17jährigen auseinanderzuhalten sind. Deswegen wäre ich ggf. auch für eine Übergangszone, wo die individuelle Reif eine Rolle spielt. Dies ist ja gewissermaßen bereits so in §182 abs.3 geregelt.

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Nein, sollte bei 14 bleiben

Ich finde das es gut bei 14 bleiben kann. Ich glaube das man bei einem.erwachsenen genauso ausgenutzt werden kann wie von gleichaltrigen. Vielleicht ist das Risiko sogar noch etwas geringer 🤔

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja, auf 16

Habe selber unzählige Freundinnen die mit 13-16 manipuliert wurden Sex zu haben (mit über 20 Jährigen). Bereuen es jetzt natürlich, bzw. es wurde ihnen erst später klar.

Deswegen ja, auf 16 oder 18 anheben. Alle gleichartigen betrifft es ja nicht.

Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 21:34

Wenn sie manipuliert wurden, wäre es jetzt schon strafbar (mit 13 sowieso), weil sich ein über 21 jähriger strafbar macht, wenn er die fehlende Fähigkeit einer unter 16 jährigen Person ausnutzt. Manipulieren fällt darunter.

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Marty596  03.11.2023, 21:36
@Inkognito-Fragesteller

Ja, (also mit 13) kennengelernt, aber auch wenn sie "freiwillig" mit ihm Sex hatte? Was ist denn die fehlende Fähigkeit?

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 21:40
@Marty596

Wenn Sie nicht in der Lage ist gegenüber dem erwachsen Täter selbstbestimmt zu entscheiden, weil sie z.B. durch den Älteren manipuliert wurde oder "verführt" und die Entscheidung nicht dem tasächlichen Willen Entsprach. Das hängt aber auch von der Reife des Jugendlichen ab, siehe dazu mehr:
https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/2020-11-18/4-str-422_19

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 21:43
@Marty596

Hälts du denn eine solche Beziehung für "okay", wenn die jüngere nicht manipuliert wurde ?? Bzw. kann es dann deiner Meinung nach moralisch vertretbar sein, wenn der Ältere explizit auf die Bedürftnisse des jüngeren achtet, ohne sie auszunutzen?

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Inkognito-Nutzer   03.11.2023, 21:48
@Marty596

Naja, schon so Sachen wie in der Frage beschrieben, bei normaler Reife der jüngeren Person. Es muss ja trotzdem nicht heißen, dass die Ältere dem Jüngeren etwas schlechtes will.

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Ja, auf 16

16 macht mehr Sinn und hat dennoch Einschränkungen.

Ich verstehe immer noch nicht, warum 14 legal ist.