Sollen deiner Meinung nach die Bettler ein Gewerbe anmelden?
Laut Statistiken verdient ein/e Bettler/in an einem Tag durchschnittlich ungefähr zwischen 50 und 100 Euro. Das Geld wird ja nicht versteuert und zusätzlich bekommen meistens diese Bettler/innen Sozialleistungen.
Sollen also eurer Meinung nach die Bettler/innen ein Gewerbe anmelden, damit das ganze Geld versteuert wird und sie auch ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten?
Das Ergebnis basiert auf 41 Abstimmungen
Die Statistik hast Du sicher für uns?
Wer sucht, der findet 😉
Gute Einstellung zu Quellen...
Wer sucht, der findet 😉
19 Antworten
Woher kommen die Statistiken? Diese Einnahmen scheinen mir doch wirklich übertrieben, das wären immerhin zwischen 1.000 und 2.000 € bei 20 Arbeitstagen pro Monat. Und solche Summen sind nun mal steuerpflichtig, wenn sie regelmäßig erzielt werden - Gewerbe hin oder her.
zusätzlich bekommen meistens diese Bettler/innen Sozialleistungen.
Woher hast Du diese Information?
Ich würde eher meinen, daß Menschen betteln, wenn sie keine Sozialleistugen beziehen. Eben deshalb.
Um eine gewerbliche Tätigkeit handeln es sich beim Betteln m.M.n. nicht, da man lediglich Menschen aktiv oder passiv fragt, ob sie einem Geld schenken.
Mit Arbeit im klassichen Sinn hat das für mich nichts zu tun.
Also es kann ja sein, dass betteln einigen Leuten nichts ausmacht, aber eigentlich ist es doch peinlich und unangenehm.
Und mal abgesehen von rumänischen Bettel-Banden, wo die Mitglieder am "Feierabend" mit dem Mercedes abgeholt werden, ist der häufigste Typ des deutschen Dauerbettlers meistens suchtkrank und braucht das Geld für Drogen - wird also nicht reich durch das Betteln.
Es ist, je nach Stadt, natürlich nervig ständig angeschnorrt zu werden, aber aktives betteln ist eigentlich auch nicht erlaubt. Ordnungswidrigkeit. Rumsitzen mit Becher davor ist dagegen erlaubt.
Aber es noch mehr zu legalisieren und als Normalfall anzuerkennen, indem man es zu einem Gewerbe aufwertet, finde ich nicht gut.
Zudem würden die Meisten doch keinerlei Steuererklärung hinbekommen und die Zahlen stimmten auch nicht.
Die Einnahmen für den Staat würden sich also auch nicht lohnen.
Und es ist ja niemand gezwungen etwas zu geben. Ein Sozialarbeiter, der sich hier in Aachen um die einigen hundert süchtigen Obdachlosen kümmert sagte: "Ich würde nichts geben, denn das zementiert die Situation der Betroffenen".
Heißt: Wenn immer genug Geld reinkommt gibt es für viele keinen Grund Sucht und Leben wieder in den Griff zu bekommen.
Klar gibt es Typen die damit soviel "verdienen". Das habe ich nicht angezweifelt.
Lasst uns bitte mal unterscheiden zwischen bandenmässigen Betteln und Betteln aus Not.
Bandenmässiges Betteln:
Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden (oft mit massiv kriminellen Absichten) zum Betteln geschickt. Das geht sehr oft aus von kriminellen Organisationen, welche ganz klar das Ziel verfolgen, andere Menschen abzuzocken. Hierbei müssen die Bettler z.B. auch beobachten, wohin derjenige, der ihnen Geld gibt, seine Brieftasche hinsteckt. Diese Infos müssen sie dann weitergeben an andere, welche die Passanten dann systematisch bestehlen. Es gibt hier leider massiv viel kriminelle Energie.
Ganz klar: Das muss streng kontrolliert und gemassregelt werden. Bandenmässiges Betteln ist m.W. nach auch eine Straftat. Hier bringt eine Gewerbeanmeldung auch nicht. Denn kein Gewerbeamt würde eine Anmeldung für "berufsmässiges betteln" annehmen.
Betteln aus Not:
Deutlich zu unterscheiden sind jene Menschen, welche betteln, weil sie nichts haben - übrigens auch keine Sozialleistungen, weil sie keine feste Wohnandresse haben. Lange nicht jeder Arbeitslose in der BRD bekommt Hartz IV!
Diese Menschen kann man beispielsweise daran erkennen, dass sie ihr ganzes Hab und Gut mit sich führen, oft Hunde dabei haben und vor allem die Passanten nicht agressiv angehen. Sie sind einfach nur da, meist um ein Dach über dem Kopf zu haben, sehen erbärmlich aus und freuen sich über jede Münze in ihrem Sammelbecher.
Diese Menschen könnten noch nicht einmal ein Gewerbe anmelden, weil sie keine "Ladungsfähige Anschrift" besitzen.
Betteln gilt nicht als Gewerbe. Als was sollen sie sich denn eintragen? Als staatlich geprüfte Bettler mit Gewerbeschein? Absurde Idee.
Allerdings wurde mir ein Fall (aus München) bekannt, wo eine Mitarbeiterin des Sozialamtes die Einnahmen im Hut eines ihr bekannten Bettlers zählte, diese dann auf ein Monatsverdienst hochrechnete und das von der Sozialhilfe abzog. Dem folgte aber ein derartiger Protest, vor allem aus den Reihen der Spender, dass diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht werden musste. Denn wer einem Bettler etwas gibt, möchte diesen und nicht das Sozialamt unterstützen. Außerdem kann man nicht von den Tageseinnahmen auf ein Monatseinkommen schließen.
50€ am Tag × 20 Tage = 1000€ zusätzlich. 1000€ × 12 Monate= 12000€ + 502€ Sozialleistungen monatlich.