Sind Supermärkte eigentlich verpflichtet die Pfandflaschen abzunehmen, oder machen Sie damit ein extra Gewinn?

5 Antworten

Ein Leergutautomat ist keine Grundvoraussetzung für die Leergutrücknahme, sondern lediglich eine technische Hilfe. Ist kein Automat vorhanden oder ist dieser defekt, muss die Rücknahme händisch erfolgen. Allerdings betrifft das nur Einweg-Pfandflaschen, da es für Mehrweg keine Rücknahmepflicht gibt.

Zur Frage des Gewinns:

Tatsächlich macht ein Händler, der mehr Einweg zurücknimmt als er verkauft, im Grunde Gewinn. Denn nur bei Abgabe an den oder Rücknahme vom Endverbraucher beträgt das Einwegpfand 25 Cent Pfand. Auf allen anderen Handelsstufen kommt noch die MwSt. hinzu. Der Händler zahlt also 25 Cent an den Verbraucher aus, bekommt vom Inverkehrbringer über die DPG jedoch 29,75 Cent zurück.

Deshalb hat beispielsweise Lidl schon vor Jahren auch Getränkedosen zurückgenommen, als sie noch gar keine verkauften und somit auch keine zurücknehmen mussten.

Allerdings hält sich dieser Gewinn auch in Grenzen. Denn, wie gesagt, macht nur der Händler Gewinn, der mehr zurücknimmt als er verkauft. Zudem kostet das ganze Leerguthandling auch eine Menge Geld. Kosten für die Automaten (Anschaffung, Wartung, Reparaturen), Lagerflächen und zusätzlicher Personaleinsatz.

pegro2  28.02.2021, 16:45

Aber Einwegflaschen werden doch , wenn ich sie in den Automaten stecke , sofort geschreddert oder platt gedrückt zum Platz sparen . Wie wollen die dann noch feststellen wie viele Flaschen es im einzelnen waren und wie viel sie vom DPG zurück bekommen ? Nach Gewicht kann es nicht gehen , da es große und kleine Flaschen gibt .

Warum muss ich auf Mehrwegflaschen Pfand bezahlen und dann das große Risiko eingehen , dass ich das Geld nicht zurück bekomme , da der Handel diese Flaschen nicht zurück nehmen muss ?

Wenn das ehrlich so ist , dann kaufe ich in Zukunft auch nur noch Einwegflaschen .

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Cokedose  28.02.2021, 18:31
@pegro2

In den Automaten befinden sich diverse Sensoren und Kameras, die jede einzelne Flasche scannen (Strichcode), fotografieren, speichern und mit den Datenbanken abgleichen. Die Daten laufen dann bei der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) zusammen und diese regelt dann den Pfandausgleich.

Die guten Automaten erkennen in der Regel auch, ob es sich beim DPG-Pfandlogo um eine echtes oder eine Fälschung (Kopie) handelt. Denn das Pfandlogo wird mit einer Sicherheitsfarbe gedruckt. Es ist kein Zufall, dass die stilisierte Dose, die Flasche und der Pfeil in so einem "dreckigen" Graugrün gedruckt ist. Die Farbe kann nur von zertifizierten Herstellern produziert und verwendet werden.

In jedem Automaten steckt Technik für mehrere 10.000 Euro drin. Ich glaube, dass allein die Erkennungs- und Sicherheitstechnik schon um die 30.000-40.000 Euro kostet.

dann das große Risiko eingehen , dass ich das Geld nicht zurück bekomme , da der Handel diese Flaschen nicht zurück nehmen muss ?

Du gehst kein großes Risiko ein. Ich habe lediglich die rein rechtliche Situation beschrieben. Im allgemeinen Alltag gibt es da in der Regel keine Probleme. Denn einerseits allein schon aus Gründen der Kundenbindung - man möchte ja nicht unnötig Kunden verärgern und verlieren - und andererseits, weil heutzutage kaum ein Mitarbeiter mit den rechtlichen Hintergründen vertraut ist.

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Der kleine EDEKA, in dem ich manchmal einkaufe, hat keinen Automaten. Aber natürlich nimmt er Pfandflaschen an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, ein Supermarkt der Pfandflaschen anbietet muß die auch zurück nehmen. Die müssen keinen Automaten dafür haben. Kleine Märkte machen das an der Kasse.

Cokedose  28.02.2021, 15:34

Das trifft nur auf Einweg zu, nicht jedoch auf Mehrweg.

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tiefenforscher  28.02.2021, 17:08
@Cokedose

Ein Händler der Mehrwegflaschen verkauft, muß die von ihm selbst gegen Pfandhinterlegung verkauften Flaschen selbstverständlich auch wieder mit Pfanderstattung zurücknehmen - egal ob mit oder ohne Rücknahmeautomat! Da gibt es gar keine Diskussion!!! Er ist allerdings nicht verpflichtet, die von anderen Händlern verkauften Mehrwegflaschen anzunehmen, wird es aber bei gleicher Form trotzdem tun - auch wenn die Etiketten unterschiedlich sein sollten.

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Cokedose  28.02.2021, 18:56
@tiefenforscher
selbstverständlich auch wieder mit Pfanderstattung zurücknehmen

Eben nicht selbstverständlich. Denn da es für Mehrweg keine gesetzliche Regelung gibt, handelt es sich hierbei um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Es gilt also genau das, was beim Kauf zwischen beiden Vertragspartnern ausgehandelt wurde. Wenn also in diesem Zusammenhang nicht explizit eine Rücknahme vereinbahrt wurde, besteht auch keine Pflicht dazu.

Und selbst wenn hier eine Rücknahme vereinbahrt wurde, so gilt diese auch nur für exakt dieselben bei diesem Händler gekauften Flaschen/Kästen. Und auch dann wäre der Kunde in der Beweispflicht, dass es um diese Flaschen um genau jene handelt, die er bei diesem Händler gekauft hat.

Und nur, weil der Händler Pfand verlangt, hat man nicht automatisch einen Rechtsanspruch auf die Rückgabe. Denn der Händler erhebt das MW-Pfand ja nicht selbst, sondern gibt es auch nur weiter, das er zuvor an den Abfüller gezahlt hat.

Und hier spielt jetzt wieder der Unterschied zwischen Individual- und Einheitsflaschen eine entscheidende Rolle. Denn einen Rechtsanspruch auf Erstattung/Rückgabe hätte der Kunde nur gegenüber dem Eigentümer der Flaschen. Bei Individualflaschen ist das bekanntlich der Abfüller, dessen Logo/Name in die Flaschen eingeprägt ist.

Da das bei Einheitsflaschen jedoch nicht der Fall ist, ist hier auch der Inverkehrbringer und somit der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr auszumachen, weshalb man hier, aus rechtlicher Sicht, in Wirklichkeit auch gar kein Pfand bezahlt, sondern die Flasche kauft und somit der neue Eigentümer der Flasche wird. Somit hat man logischerweise auch keinen Rechtsanspruch auf Erstattung/Rückgabe.

Dass das alles in der Praxis viel unproblematischer gibt handhabt wird, wissen wir ja. Ändert aber nichts an der rechtlichen Situation.

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tiefenforscher  28.02.2021, 22:39
@Cokedose

Meiner Meinung nach bedeutet das Wort 'Pfand' beim Angebot eines Händlers, da0 der entsprechende Betrag, der ja auch auf dem Kassenbeleg getrennt vom Warenwert ausgewiesen ist, bei der Rückgabe auch wieder erstattet wird. Ich sehe auch, daß im Streitfall der Käufer beweispflichtig wäre. Fest steht, daß der Materialwert von Mehrwegflaschen aber höher ist als der Pfandbetrag, weswegen die Getränkehersteller an der Rückgabe höchstes Interesse haben und keineswegs von einem 'Verkauf' der Flaschen reden wollen. Lieber wollen Sie Rücktransport und Reinigung in Kauf nehmen.

Dass das alles in der Praxis viel unproblematischer gibt handhabt wird, wissen wir ja. Ändert aber nichts an der rechtlichen Situation.

Wenn man Juristen gut bezahlt, sind sie bereit, über alles zu streiten...

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Cokedose  28.02.2021, 23:38
@tiefenforscher
Meiner Meinung nach bedeutet das Wort 'Pfand' beim Angebot eines Händlers, da0 der entsprechende Betrag, der ja auch auf dem Kassenbeleg getrennt vom Warenwert ausgewiesen ist, bei der Rückgabe auch wieder erstattet wird.

Eben weil man es so gewohnt ist und in der Praxis auch so gehandhabt wird. Deshalb geht man auch automatisch davon aus. Aber wie gesagt, es ging ja jetzt nur um die Beleuchtung der rechtlichen Seite. Und da besteht, wie gesagt, das "Problem", dass man bei Idividualflaschen gegenüber dem Händler keinen generellen Rechtsanspruch hat, weil ihm die Flaschen gar nicht gehören und man bei Einheitsflaschen selbst das Eigentum erworben hat (BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05).

Fest steht, daß der Materialwert von Mehrwegflaschen aber höher ist als der Pfandbetrag, weswegen die Getränkehersteller an der Rückgabe höchstes Interesse haben und keineswegs von einem 'Verkauf' der Flaschen reden wollen.

Das ist richtig. Aber da der Kunde in der Regel auch kein Interesse hat die Flaschen dauerhaft zu behalten, erledigt sich dieses Problem ja auch quasi von selbst, weshalb es da auch keinen Handlungsbedarf gibt.

Die Kernaussage des Antwortenden war ja im Grunde, dass alle Pfandflaschen zurückgenommen werden "müssen" und galt es halt, entsprechend der Rechtslage, zu verneinen.

Dass die Praxis anders aussieht, ist ja ein ganz anderes Thema. Wie so oft, wenn Theorie und Praxis nicht viel gemeinsam haben.

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tiefenforscher  01.03.2021, 22:57
@Cokedose

Die Kernaussage des Antwortenden war ja im Grunde, dass alle Pfandflaschen zurückgenommen werden "müssen" und galt es halt, entsprechend der Rechtslage, zu verneinen.

Betrifft Mehrwegpfand: zurückgenommen werden müssen nur die bei diesem Händler erworbenen Flaschen, andere nicht. Bei Einwegpfand-Verpackungen (Flaschen oder Dosen) sieht die Lage wegen des Verpackungsgesetzes ja ganz anders aus: Hier gilt eine viel umfassendere Rücknahmepflicht.

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Cokedose  02.03.2021, 06:35
@tiefenforscher
nur die bei diesem Händler erworbenen Flaschen, andere nicht.

Wie gesagt, sofern eine Rücknahme explizit vereinbart wurde und somit Bestandteil des Kaufvertrages ist. Nur dann ist der Händler auch zur Erfüllung der aus dem KV resultierenden Pflichten verpflichtet.

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nein, dass ist nicht erlaubt. Sie müssen diese Flaschen zurück nehmen. Egal ob per Hand oder Automaten.

koten  28.02.2021, 15:32

Also ist es erlaubt, keinen Automaten zu haben.

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Lurch123532  28.02.2021, 15:33
@koten

natürlich. Der Kiosk hat doch auch keinen Automaten.

Der Automat ist dazu da, dass die Mitarbeiter mit den Pfandflaschen nichts zu tun haben.

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Webclon 
Fragesteller
 28.02.2021, 15:46
@Lurch123532

tankstelle nimmt auch per Hand o. wahlweise fuß

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koten  28.02.2021, 15:59
@Lurch123532

Richtig. Er ist bequemer. Aber niemand ist dazu verpflichtet. Und FS fragte: "Also kann auch ein Supermarkt keine Pfandflaschenautomaten aufstellen?"

Und Du schriebst: "nein, dass ist nicht erlaubt."

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Jedes Geschäft , welches Flaschen mit Pfand verkauft , muss diese auch zurück nehmen und das Pfandgeld wieder ausbezahlen .

Cokedose  28.02.2021, 15:34

Das trifft nur auf Einweg zu, nicht jedoch auf Mehrweg.

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adelaide196970  28.02.2021, 15:37
@Cokedose

Einweg braucht gar nicht zurückgenommen werden, es gibt auch kein Geld zurück. Diese Einwegflaschen landen im gelben Sack zur Müllabfuhr.

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Webclon 
Fragesteller
 28.02.2021, 15:47
@adelaide196970

ja ich sortiere auch die Joghurtgläßer die nimmt auch keiner

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adelaide196970  28.02.2021, 16:08
@Cokedose

gibt es pfandpflichtiges Einweg? Habe noch nichts gesehen. Werde mal drauf achten.

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Cokedose  28.02.2021, 18:04
@adelaide196970

Das ist das mit dem DPG-Pfandlogo über dem Strichcode, bzw. das welches 25 Cent Pfand hat.

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