Sind Polizisten verpflichtet ihre Dienstnummer zu sagen wenn man danach fragt?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Nein, müssen sie nicht... 60%
Ja, müssen sie! 40%

5 Antworten

Ja, müssen sie!

Ja. Du musst immer die Gelegenheit haben zu wissen, mit wem Du es zu tun hast. Es ist natürlich verständlich, das die Polizei nicht ihre Namen sagen muss. Aber genau dafür gibt es die Dienstnummer.

Wenn Du nach der Nummer fragst, müssen sie Dir sie auch im Normalfall sagen.

PolNRW93  27.04.2024, 02:42

Diese Antwort könnte nicht falscher sein. Es ist genau andersrum.

Wir sind durchaus verpflichtet, unseren Namen zu nennen, wenn dies den Zweck der Maßnahme nicht gefährdet und die fragende Person von der Maßnahme betroffen ist.

Dienstnummern sind in (fast) allen Bundesländern für interne Vorgänge gedacht und haben den Bürger nicht zu interessieren.

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Isch abe gar keine Dienstnummer. Name und Dienststelle. Fertig.

Die Frage ist mit den Auswahloptionen nicht zu beantworten.

Die Ausweispflicht ihrer PVB regelt dss Landespolizeigesetz. Auch im Internet findet man falsche Aussagen darüber.

Die Dienstnumner ist eine interne Identifikation im Rahmen der Verwaltung.

Dienstausweise hat nahezu jedes Bundesland, aber über die Mitführ- und Zeigepflicht gibt es keine einheitlichen Regeln.

Die niedersächsischen PVB haben Uniform, Landeswappen und Namensschild. Der Dienstherr sagt, das genügt. Darüber hinaus gibt es keine Ausweispflicht. Die zivilen Einheiten haben eine Marke.

Gruß S

Also alle mir bekannten PVB haben Namen, keine Nummern... Und ja, wenn du sie höflich nach Namen und Dienstnummer fragst, wirst du auch eine Antwort erhalten.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Nein, müssen sie nicht...

Ländersache! Es ist NICHT Bundeseinheitlich geregelt.

In einigen Bundesländern gibt's gar keine Dienstnummer.

Da ist Name und Dienststelle i. d. R. Pflicht zu nennen. Alles weitere ist in den Landesgesetzen geregelt.