Sind Fotos von Personen des öffentlichen Lebens auf Instagram urheberrechtlich geschützt oder darf ich diese als deko einfach als Profilbild nutzen?
Und nein ich gebe mich nicht als die Person aus, finde nur dass es schön aussieht. :)
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Internet
Natürlich sind Fotos in der Regel urheberrechtlich geschützt. Dies gilt nicht, wenn es entsprechend für das Foto angegeben ist. Nicht relevant für den Schutz ist
- die abgebildete Person
- dass das Foto öffentlich zugänglich ist
- der gewünschte Verwendungszweck.
Dies alles ändert nichts am urheberrechtlichen Schutz.
Natürlich sind sie urheberrechtlich geschützt.
Die Fotos ja, die Motive bedingt.