Sind Fotos von Personen des öffentlichen Lebens auf Instagram urheberrechtlich geschützt oder darf ich diese als deko einfach als Profilbild nutzen?

3 Antworten

Natürlich sind Fotos in der Regel urheberrechtlich geschützt. Dies gilt nicht, wenn es entsprechend für das Foto angegeben ist. Nicht relevant für den Schutz ist

  • die abgebildete Person
  • dass das Foto öffentlich zugänglich ist
  • der gewünschte Verwendungszweck.

Dies alles ändert nichts am urheberrechtlichen Schutz.

Natürlich sind sie urheberrechtlich geschützt.

Die Fotos ja, die Motive bedingt.