Sind beidseitig geschliffene Messer verboten?


21.04.2024, 20:36

Das messer war mal ein Springmesser

3 Antworten

Die Klinge ist von beiden seiten geschliffen, und vorne spitz zulaufend

Damit ist es ein Dolch, als Waffe eingestuft und das Führen somit verboten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.
Wildniswandern 
Fragesteller
 21.04.2024, 20:39

Danke

Dazu zählt auch der Wald oder?

Video also nicht veröffentlichten ?

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Waldmensch70  21.04.2024, 20:42
@Wildniswandern
Danke
Dazu zählt auch der Wald oder?

Ja, "der Wald" ist auch Öffentlichkeit.

Du darfst es ab 18 Jahre nur auf Deinem eigenen befriedeten Grund nutzungsbereit bei Dir haben. Also in Deiner Wohnung / Deinem Haus. Bei Mehrfamilienhäusern bis max. zur Wohnungstür und beim Einfamilienhaus mit Garten bis max. Gartentor.

Alles dahinter ist "Öffentlichkeit" weil da auch andere Menschen einfach so herumlaufen können.

Und in der Öffentlichkeit darfst Du es nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren (also z.B. einer mit Schloss verschlossenen Tasche).

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Springmesser mit beidseitig geschliffener Klinge sind verbotene Waffen. Egal ob die Klinge abgebrochen ist.

Wildniswandern 
Fragesteller
 22.04.2024, 10:15

Okay danke 👍🏻

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Nur das führen ist verboten!

Edit: Da du nicht 18 bist ist alles damit für dich verboten, jedweder Umgang!

Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze
Wildniswandern 
Fragesteller
 22.04.2024, 08:13

Auch im Wald ?

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Leestiger  22.04.2024, 10:21
@Wildniswandern

Ist es dein befriedeter Wald?

Also gehört er nicht nur dir oder jemanden der dir den Aufenthalt dort gestattet hat sondern ist auch befriedet?

Ein Besitztum ist dann befriedet, wenn es in äußerlich erkennbarer Weise durch den Berechtigten mittels zusammenhängender Schutzwehren wie Mauern, Hecken, Drähte, Zäune etc. gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Die Umfriedung muss nicht lückenlos sein und kein schwer überwindbares Hindernis bilden. Allerdings darf sie regelmäßig den Charakter einer physischen Schutzwehr nicht verlieren. Bloße Warn- oder Verbotstafeln genügen nicht. (Schäfer in: MüKoStGB § 123 Rn. 14-19)

Auch sind eine private Wiese, ein privater Acker oder ein privates Waldgrundstück kein befriedetes Besitztum, wenn sie nicht durch Mauern, Hecken, Drähte, Zäune etc. umrandet sind, da es an der entsprechenden Abgrenzung zum öffentlichen Raum fehlt. (Apel/Bushart: Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz Kommentar, Kohlhammer, 3. Aufl. 2004, S. 76, R. 27)

Ansonsten ist es "Öffentlichkeit", ist es öffentlicher Raum der jederzeit anders Personen angetroffen werden könnten!

Und in der Öffentlichkeit ist das "zugriffsbereites dabeihaben", sprich "führen" von Waffen erst mal verboten!

Für dich ist sowieso jeder Umgang damit schon ein Verstoss gegen das WaffG, denn unter 18 darfst du das nicht mal betatschen..

Bis du in 3 Jahren 18 bist kannst du dir noch überlegen, wie du sowas vielleicht in einem Schrebergarten umsetzen kannst - bis dahin Finger weg, besser für dich und deine Eltern!

Wäre also wirklich dumm wenn du als Minderjähriger dich filmst und ins Internet stellst wie du mit einer Waffe hantierst...

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