Silvesterfeuerwerk unterm Jahr ohne Genehmigung verkauft?
Hallo zusammen,
ich habe bei einem bekannten Onlineshop fĂŒr Feuerwerk Böller der Kategorie F2 gekauft. In den FAQ stand das die Ware zum gesetzlich verankerten Verkaufszeitraum bei mir eintrifft also vom 29.12.20 bis 31.12.20. Allerdings habe ich von DPD eine Email bekommen das die Ware bereits unterwegs ist und anscheinend heute zugestellt werden soll.
Bin nun etwas verwirrt, da ich wie gesagt fĂŒr Silvester bestellt habe und auch keine Ausnahmegenehmigung habe. Im Normalfall macht sich der Shopbetreiber damit doch strafbar.
Mich wĂŒrde interessieren inwiefern ich mich da in die Nesseln setze wenn das rauskommt.
Vielen Dank schonmal fĂŒr eure Antworten
juli1899
5 Antworten
Es kommt drauf an von wo es versendet wurde. Bzw. Bei welchem Shop du bestellt hast đ. Mit 27er kann man das ganze Jahr ĂŒber bestellen und liefern lassen.
Werde ich aber nicht tun weil Fehler menschlich sind und ich die Vermutung habe das da eben etwas schief gelaufen ist :) Zudem liest hier vermutlich auch Blau-weià mit somit könnte es Probleme geben
Wenn das echt so ist dann mach dir keine Sorgen.
nimm das Paket an und gut ist ;-) freu dich lieber das du deine bestellten Artikel bereits sicher hast :)
Ja ist wirklich so^^ Hab noch woanders was bestellt da hab ich bis auf die BestÀtigung des Zahlungseingangs noch nichts bekommen, also die scheinen sich dran zu halten^^
Bei euch kann man das wirklich nur an 3 Tagen im Jahr kaufen? In Ăsterreich liegt das Zeug 5-6 Wochen in allen MĂ€rkten rum und im Versand kann mans das ganze Jahr bestellen.
Ja ist wirklich so das man als Privatmann in Deutschland nur im oben beschriebenen Zeitraum drauf Zugriff hat sofern man keine Ausnahmegenehmigung hat. Bei allem anderen macht sich der Lieferant u.U. strafbar
Ich nehme mal an, wie bei allen VersandhĂ€ndlern im MOMENT (Corona und Weihnachten) bestellen viele Leute online und DPD kann nicht sicher stellen, dass die Ware zum gewĂŒnschtem Zeitpunkt ankommt, daher kriegst du es schon eher.
Entspann dich, wie soll das raus kommen und zweitens, du hast es ja nicht in der Hand.
Ich weiĂ halt auch nicht wie das so beim Onlineversand von Feuerwerk ablĂ€uft. Lagert der HĂ€ndler das zwischen bis Silvester oder der der Transportdienstleister. Ich geh jetzt mal von einem Fehler beim Lieferanten aus. Wahrscheinlich ein Kreuz nicht gesetzt beim ausfĂŒllen des Versandetiketts.
Insgesamt sehe ich das auch entspannt aber wenn halt ein VerstoĂ gegen das Sprengstoffgesetz im Raum steht wird man da schon hibbelig weil die Strafen schon immens sind
Da seh ich kein Problem fĂŒr dich, wenn zieht man dem Shop die Ohren lang.
Ich hab weder Ausnahmegenehmigung noch irgendeinen Pyroschein. Hab bei einem bekannten deutschen Onlineshop bestellt. Also nicht irgendwas halblegales aus Polen^^. Die Ware kommt aus Berlin.
Den Shop möchte ich verstÀndlicherweise nicht nennen. Könnte sonst Probleme geben.